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Medikamente

Haltbarkeit, Aufbewahrung und Entsorgung

Medikamente können aufgrund falscher Lagerung (Temperatur, Feuchtigkeit, Licht) in ihrer Qualität beein­trächtigt werden. Sie können nicht nur an Wirksamkeit verlieren, sondern gleichzeitig die Gesundheit des Anwenders oder der Anwenderin gefährden. Eine sichere Aufbewahrung soll somit die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit bis zum Ablauf des Verfalldatums gewährleisten.

Haltbarkeit

Das aufgedruckte Datum auf der Verpackung aller Medikamente gibt die Haltbarkeit an, bis wann das Präparat verwendet werden darf. Gleiches gilt für die Angaben zur korrek­ten Lagerung, die man der Ver­packung  oder der Packungsbeilage entnehmen kann.

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Für flüssige Medikamente (Tropfen und Säfte) sowie für Cremes und Salben gilt nach Anbruch eine andere Haltbarkeit. Diese kann von wenigen Wochen bis zu einigen Monaten reichen und ist der Packungs­beilage zu entnehmen. Flüssigkeiten können verderben, Salben und Cremes können ranzig werden. Darum gilt grundsätzlich, dass nach Ablauf des Verfallsdatums Medikamente nicht mehr angewendet werden sollen. Auch haftet der Hersteller für die Eigenschaften eines Medikaments nur bis zum ausgewie­senen Verfalls­datum.

Vor jeder Anwendung sollte man sich das Medikament genau an­schauen - unabhängig davon, ob es noch haltbar ist oder nicht. Haben sich Tabletten oder Dragees verfärbt oder sind sie rissig geworden? Befinden sich Schwebstoffe in eigentlich klaren Flüssig­kei­ten oder hat sich ein Bodensatz gebildet? Haben sich Sal­ben oder Cremes verflüssigt oder sind eingetrocknet oder hat sich die Ober­flächen­struk­tur von Zäpf­chen verändert (z.B. kristalline Aufla­gerun­gen)? Dann ist von der Anwendung dieser Präparate unter allen Umstän­den abzusehen.

Bei Einhalten der Lagerbedingungen (z.B. im Kühlschrank oder vor Licht geschützt) sollte das Medikament bis zu der auf dem Umkarton aufgedruckten Haltbarkeit seine Qualität beibehalten.

Aufbewahrung

Neben einer kindersicheren Aufbewahrung (abschließbarer Medizin­schrank in einem Haushalt mit Kindern) sollte das Medikament nach Möglichkeit in der Originalverpackung verbleiben. Falt­schachtel und Packungs­beilage enthalten nicht nur wichtige Informationen zur Anwendung des Medika­ments, sondern auch zur richtigen Lagerung. Zusätzlich wird das Medikament vor Licht geschützt.

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Generell sollten Medika­mente trocken, dunkel und kühl aufbewahrt werden. Das bedeutet, dass Medika­mente weder großer Hitze noch direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden sollen. Aufgrund der stark schwan­kenden Luftfeuchtigkeit und der häufig höheren Temperatur ist das Badezimmer als Lagerungsort ungeeignet. Auch sollten Medika­mente generell nicht im Auto liegen gelassen werden. Besonders im Som­mer kann es zu sehr hohen Temperaturen im Innenraum kommen. Geeignet hingegen ist das Schlaf­zimmer oder ein anderer kühler Raum.

Manche Medikamente wie beispielweise angebrochene Antibiotikasäfte, Augentropfen oder Salben erfor­dern eine Aufbewahrung im Kühl­schrank (2 bis 8 °C). Sollte sich kein besonderer Hinweis finden, so gilt die Raumtemperatur (15 bis 25 °C) als Richtwert.

Hilfreich ist es, auf der Verpackung zu notieren, für wen das Medika­ment gedacht ist bzw. war. Auch sollte das Anbruchdatum notiert werden. Insbesondere Tropfen und Saftzubereitungen weisen nach dem Öffnen nur noch eine begrenzte Haltbarkeit von wenigen Wochen oder Monaten auf. So können beispielweise Augentropfen verkeimen und Infektionen hervorrufen.

Sollte ein Kind versehentlich ein Medikament geschluckt haben, wenden Sie sich am besten schnellst möglichst an die regionalen Gift­infor­mations­zen­tralen. Telefonnummern finden sich auch im regionalen Telefonbuch.

Entsorgung

Der sicherste Weg der Entsorgung ist nach wie vor die Rückgabe in die Apotheke. Rechtlich gesehen sind Apotheken jedoch nicht zu einer Rücknahme von Altmedikamenten verpflichtet. Oftmals bieten sie es jedoch als Serviceleistung an.

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Sollten sich in der Packungsbeilage keine besonderen Hinweise für die Entsorgung finden, dürfen Medika­mente in haushaltsüblichen Mengen auch mit dem Hausmüll entsorgt werden. Durch die Verbrennung bzw. Vorbehandlung werden die möglicherweise enthaltenen Schadstoffe weitgehend zerstört oder inaktiviert. Aus Gründen der Sicherheit (spielende Kinder) sollten die Medikamente in Zeitungspapier ein­ge­wickelt und dann erst entsorgt werden.

Neben der Entsorgung über den Hausmüll sehen Städte und Gemeinde weitere Entsorgungsmöglichkeiten von Medikamenten vor (z.B. „Medi-Tonnen“, Schadstoffsammelstellen, Schadstoffmobile). Auskünfte hierüber erteilen die jeweiligen Gemeinden.

Grundsätzlich gilt: Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente dürfen weder über das Wasch­becken noch über die Toilette entsorgt werden, weil sie das Grund­wasser belasten können.

Quecksilberhaltige Fieberthermometer sollten bei einer Sammelstelle für Sonderabfälle abgeben werden. Auch Spritzen und Kanülen dürfen wegen der erhöhten Infektionsgefahr nur in speziellen Boxen oder festen Gefäßen mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Zusammenfassung

  • Durch falsche Lagerung (z.B. in großer Hitze) können Medi­ka­mente an Wirkung verlieren und die Gesundheit ge­fähr­den
  • Verpackung und Beipackzettel eines Medikaments immer aufbewahren, möglichst darauf das Datum vermerken, zu dem Sie das Mittel bekommen haben. Sie enthalten wichtige Informationen zur Einnahme, Haltbarkeit und Lagerung
  • Haltbarkeit und Zustand eines Medikamentes regelmäßig über­prüfen. Nach Ablauf des Haltbarkeitsdatums sollten Medikamente entsorgt werden
  • Medikamente sollten kindersicher, trocken, dunkel und kühl gelagert werden
  • Alte Medikamente möglichst fachgerecht entsorgen: in Apo­the­ken oder über den Hausmüll. Medikamente sollten nicht über das Waschbecken oder über die Toilette entsorgt werden

 

Letzte Aktualisierung: Mai 2023

Wichtige Informationen

Die Inhalte auf dieser Web­seite dienen der allge­meinen Information und ersetzen keinesfalls die Behandlung durch die Ärztin/den Arzt und/oder die Beratung durch die Apothekerin/den Apo­the­ker. Des Weiteren stellen sie keine Empfehlungen oder Bewer­tungen von Therapie­ver­fahren dar. Im Bedarfsfall sollte immer eine Ärztin/ein Arzt aufgesucht werden.

Wohin entsorge ich Arzneimittel?

In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung zur Entsorgung von Medika­men­ten und Arzneimitteln. Auf der Webseite des Bundes­minis­teriums für Bildung und For­schung erfahren Sie, wie Sie Arzneimittel umweltbewusst entsorgen können.

Bundesärztekammer

Die Bundes­ärztekammer (Arbeits­gemeinschaft der Deutschen Ärzte­kammern) ist die Spitzen­organisation der ärztlichen Selbst­verwaltung. Es werden u.a. Informationen für Ärztinnen und Ärzte und für Patienten und Patient­innen zur Gesundheits­förderung angeboten.

Basisinformation Medikamente

Die Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zum Thema Medikamente zusammen. Sie enthält Angaben zu den Gefahren von Medikamentenmissbrauch und -abhängigkeit. Hinweise auf Beratungsangebote und fachliche Hilfe ergänzen die Informationen.