Webanalyse / Datenerfassung

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Früherkennungsuntersuchungen für Frauen

Viele Krankheiten, vor allem bestimmte Krebsarten, führen erst relativ spät zu Symptomen. Sie werden daher häufig erst diagnostiziert, wenn sie bereits fortgeschritten sind. Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen dienen dazu, mögliche Gesundheitsprobleme zu erkennen, bevor sie sich bemerkbar machen. Denn je früher Erkrankungen erkannt werden, desto besser die Prognose. Im Rahmen des gesetzlichen Früherkennungsprogramms werden verschiedene Untersuchungen angeboten. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Ob Sie die Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen, ist Ihre persönliche Entscheidung.

Gesundheits-Check-up

Frauen zwischen 18 und 34 Jahren können einmalig einen Gesundheits-Check-up durchführen lassen. Ab dem 35. Lebensjahr ist die ärztliche Gesund­heitsuntersuchung alle drei Jahre möglich. Die Kosten dafür übernehmen die Krankenkassen. Der Check-up dient u. a. der Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) und Nieren-Erkrankungen. Dabei stellen Ärztinnen und Ärzte fest, ob bestimmte Risikofaktoren erfüllt sind. Denn wer rechtzeitig gegensteuert, kann häufig den Verlauf positiv beeinflussen.

Frauen ab dem vollendeten 35. Lebensjahr können sich im Rahmen des Gesundheits-Check-up einmalig auf Hepatitis B und Hepatitis C testen lassen. Ziel der Tests ist es, unentdeckte Infektionen zu erkennen und zu behandeln. Infektionen mit Hepatitis B und C verlaufen häufig ohne Symptome.

An wen können Sie sich wenden?
In der Regel führt Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt den Gesundheits-Check-up durch. Wenn es nötig ist, erhalten Sie in Ihrer Hausarztpraxis auch eine Überweisung zu einer Fachärztin oder einem Facharzt.

Krebsfrüherkennung

  • Zwischen 20 und 34 Jahren: jährliche gynäkologische Tastuntersuchung und ein sogenannter Pap-Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
  • Ab 30 Jahren: jährliche Brustuntersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs
  • Ab 35 Jahren: alle drei Jahre gynäklogische Tastuntersuchung und eine Kombinations­untersuchung, beste­hend aus einem HPV-Test und einem Pap-Abstrich zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
  • Ab 35 Jahren: alle zwei Jahre Screening zur Früherkennung von Hautkrebs
  • Zwischen 50 und 75 Jahren: Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs
  • Ab 50 Jahren: jährliche Untersuchung auf Blut im Stuhl zur Früherkennung von Darmkrebs oder zwei Große Darmspiegelungen im Abstand von mindestens 10 Jahren
  • Ab 55 Jahren: alle zwei Jahre Untersuchung auf Blut im Stuhl zur Früherkennung von Darmkrebs oder zwei Große Darmspiegelungen im Abstand von mindestens 10 Jahren 

An wen können Sie sich wenden?
Früherkennungsuntersuchungen zu Gebärmutterhals- und Brustkrebs werden von Gynäkologinnen bzw. Gynäkologen durchgeführt. Hausärztinnen und Hausärzte können Fragen zur Früherkennung von Haut- und Darmkrebs beantworten und ggf. eine Überweisung zu Fachärztinnen und Fachärzten ausstellen, die die Untersuchungen vornehmen. In Ihrer Hausarztpraxis erhalten Sie auch ein Stuhlproben-Entnahmeset zur Früherkennung auf Darmkrebs. Manche Hausarztpraxen bieten Früherkennungsuntersuchungen zu Hautkrebs an. 

Früherkennung oder Vorsorge?

Was ist eigentlich genau der Unterschied zwischen Früherkennung und Vorsorge? Vorsorge bedeutet, dafür zu sorgen, dass Krankheiten gar nicht erst entstehen, beispielsweise durch Impfen oder professionelle Zahnreinigungen. Früherkennungsuntersuchungen dienen dazu, Erkrankungen möglichst früh nachzuweisen, solange sie noch gut therapierbar sind. Viele Früherkennungsuntersuchungen, zum Beispiel der „Check-up“, sind Regelleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das heißt: Die Kosten übernimmt – ab einem bestimmten Alter – die jeweilige Krankenkasse.

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Letzte Aktualisierung: April 2025