Helfen Sie uns, besser zu werden

Wir möchten wissen, was auf unserer Website gut funktioniert - und was wir noch verbessern können. Dafür bitten wir Sie um Erlaubnis, anonyme Nutzungsdaten zu erfassen. Diese Entscheidung ist natürlich freiwillig.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Lancet-Studie: HPV-Impfprogramm verhindert erstmals nachweislich Todesfälle durch Zervixkarzinom

Eine aktuelle Studie im Fachjournal The Lancet liefert erstmals auf nationaler Ebene den Nachweis, dass die HPV-Impfung nicht nur Krebsvorstufen verhindert, sondern auch die Sterblichkeit am Zervixkarzinom senkt. Die Ergebnisse bestätigen den Kurs, für den sich BVF-Vorstandsmitglied Dr. Cornelia Hösemann seit Jahren mit einem Schulimpfprojekt in Sachsen einsetzt.

Forschende um Peter Sasieni und Milena Falcaro von der Queen Mary University of London werteten Mortalitätsdaten aus England zwischen 2001 und 2024 aus. Grundlage ist das dortige, seit 2008 bestehende HPV-Impfprogramm für 12- bis 13-jährige Mädchen, ergänzt um eine Nachholkampagne für 14- bis 18-Jährige. Die Impfquote lag vor der Pandemie bei 80 bis 90 Prozent. Bei Frauen zwischen 20 und 24 Jahren, die überwiegend im Schulalter geimpft wurden, wurde zwischen 2020 und 2024 kein einziger Todesfall durch ein Zervixkarzinom mehr registriert. Ohne Impfprogramm wären den Berechnungen der Studienautoren zufolge rund 23 Todesfälle zu erwarten gewesen. Insgesamt geht die Studie davon aus, dass in England bereits rund 200 Todesfälle durch das Programm verhindert wurden. 

Für Deutschland, wo die HPV-Impfquoten noch deutlich niedriger liegen, sind die Daten ein starkes Argument für konsequente Impfaufklärung bereits im Kindes- und Jugendalter. Genau hier setzt das Engagement von Dr. Cornelia Hösemann an: Die niedergelassene Gynäkologin aus Großpösna bei Leipzig und 3. Vorsitzende des BVF hat gemeinsam mit einer Gruppe von Ärztinnen und Ärzten aus der Region bereits 2018 das HPV-Schulimpfprojekt Sachsen gegründet. Seit dem Start im Sommer 2019 klärt die Initiative bei Elternabenden in vierten und fünften Klassen über HPV auf und bietet die Impfung direkt vor Ort in der Schule an, um möglichst alle Kinder unabhängig vom familiären Hintergrund zu erreichen.

Hösemann ist zudem Mitglied im Expertenteam der „Hotline-Impfen" der Ärzte Zeitung, wo sie regelmäßig Praxisfragen zum Impfen evidenzbasiert beantwortet. In ihrem jüngsten Beitrag ordnet sie ein, ob eine HPV-Impfung auch bei Frauen nach dem 50. Lebensjahr noch sinnvoll ist. Ihre Antwort: Die Zulassung kennt keine obere Altersgrenze, doch der Schutzeffekt sinkt mit dem Impfzeitpunkt, wie eine schwedische Registerstudie zeigt (88 Prozent Risikoreduktion bei Impfung vor dem 17. Lebensjahr gegenüber 53 Prozent bei Impfung zwischen dem 17. und 30. Lebensjahr). Praxisrelevant sei zudem, dass HPV-assoziierte Erkrankungen auch bei Männern zunehmen, mit einem zweiten Erkrankungsgipfel oropharyngealer und sinunasaler Läsionen zwischen dem 50. und 65. Lebensjahr, sowie das erhöhte Rezidivrisiko nach operativer Therapie einer CIN, das durch eine Impfung um bis zu 65 Prozent gesenkt werden kann. Eine generelle STIKO-Empfehlung für die Impfung über das 18. Lebensjahr hinaus gibt es nicht, sodass die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen im Einzelfall zu prüfen bleibt.

Der BVF sieht in den neuen Lancet-Daten eine klare Bestätigung dafür, dass sich frühzeitiges, niedrigschwelliges Impfen auszahlt, und unterstützt Initiativen wie das sächsische Schulimpfprojekt als Vorbild für eine bessere Erreichbarkeit von Kindern und Jugendlichen. Mit Dr. Hösemann als Teil der Hotline Impfen ist die frauenärztliche Perspektive zugleich in einem der reichweitenstärksten Beratungsangebote zum Thema Impfen prominent vertreten. Unabhängig vom Impfstatus bleibt daneben die jährliche gynäkologische Früherkennungsuntersuchung unverzichtbarer Bestandteil der Vorsorge.

Weitere Informationen:

 

Zitiert nach einer Meldung des Berufsverbands der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. vom 15.07.2026