
Krebserkrankungen bei Frauen
Jährlich erkranken in Deutschland etwa 347 von 100.000 Frauen an Krebs. Die häufigste Krebsart bei Frauen ist Brustkrebs. Krebs kann aber auch im Gebärmutterkörper, am Gebärmutterhals, in den Eierstöcken und an der Vulva entstehen. Je früher eine Krebserkrankung entdeckt wird, desto größer sind die Heilungschancen.
Regelmäßige gynäkologische Untersuchungen können dabei helfen, Erkrankungen frühzeitig festzustellen. Manchmal führt aber eine Untersuchung auch zu falschem Alarm. Ob Sie eine Früherkennungsuntersuchung in Anspruch nehmen, ist Ihre persönliche Entscheidung. Um Ihnen diese Entscheidung zu erleichtern, informieren wir Sie über verschiedene Krebserkrankungen, ihre Behandlungsmethoden und Möglichkeiten der Früherkennung. Die hier dargestellten Erkenntnisse sind qualitätsgeprüft und neutral.
Die Diagnose einer Krebserkrankung ist für die meisten Frauen ein Schock. Trotzdem muss nicht vorschnell oder "kopflos" reagiert werden. Sie sollten sich Zeit nehmen für die Entscheidung über die für Sie optimale Behandlung. Eine Krebserkrankung an den weiblichen Sexualorganen hat meist große Auswirkungen auf das weitere Leben, auch mit Blick auf die Partnerschaft und die Sexualität. Eine vertrauensvolle ärztliche Begleitung und möglicherweise eine psychoonkologische Betreuung können hilfreich sein, mit der Krebserkrankung umzugehen.
Im Frauengesundheitsportal finden Sie Informationen zu Früherkennung, Ursachen, Diagnose und Behandlungsmethoden bei
Letzte Aktualisierung: Januar 2026
Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs: G-BA berät über Absenkung der Altersgrenze auf 45 Jahre
Berlin, 16. April 2026 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will im Oktober 2026 über die Absenkung der unteren Altersgrenze des Mammographie-Screenings auf 45 Jahre entscheiden. Diesen Zeitplan veröffentlichte er heute bei Aufnahme der Beratungen. Derzeit können Frauen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren zur Früherkennung von Brustkrebs alle zwei Jahre an einer Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie) teilnehmen. Grundlage für die vom G-BA geplante Absenkung der Altersgrenze ist die geänderte Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung des zuständigen Bundesministeriums von Anfang März 2026. Damit wird aus strahlenschutzrechtlicher Sicht ein ausreichendes Nutzen-Schaden-Verhältnis in der Altersgruppe zwischen 45 und 49 Jahren anerkannt.
Bevor die Teilnahme für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren starten kann, sind nach dem Beschluss des G-BA jedoch weitere technische und rechtliche Voraussetzungen notwendig. Dazu gehört beispielsweise eine mit Blick auch auf die jüngeren Frauen überarbeitete Versicherteninformation zur Unterstützung bei der Abwägung von persönlichen Vor- und Nachteilen einer Screening-Teilnahme. Zudem müssen in den Bundesländern bei den Screening-Einheiten und den einladenden Stellen die Verfahren an die neue Gruppe von Frauen angepasst werden.
Dazu Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses Methodenbewertung: „Die Voraussetzungen, dass wir vor Ablauf der vorgesehenen Frist von 18 Monaten einen Beschluss zur Absenkung der Altersgrenze auf 45 Jahre und Folgeanpassungen beim Mammographie-Screening treffen können, sind sehr gut. Denn wir setzen hier auf bereits vorliegende Datenauswertungen auf und müssen nicht bei null anfangen.“
Weitere Schritte
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wird im Auftrag des G-BA die Versicherteninformation „Mammographie-Screening – Eine Entscheidungshilfe“ überarbeiten. Diese Info-Broschüre erhalten alle anspruchsberechtigten Frauen zusammen mit der Einladung zur Mammographie. Der Beschluss zur Anpassung der aktuellen Versicherteninformation ist für April 2027 geplant.
Zitiert nach einer Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. April 2026.