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Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs: G-BA berät über Absenkung der Altersgrenze auf 45 Jahre
Berlin, 16. April 2026 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will im Oktober 2026 über die Absenkung der unteren Altersgrenze des Mammographie-Screenings auf 45 Jahre entscheiden. Diesen Zeitplan veröffentlichte er heute bei Aufnahme der Beratungen. Derzeit können Frauen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren zur Früherkennung von Brustkrebs alle zwei Jahre an einer Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie) teilnehmen. Grundlage für die vom G-BA geplante Absenkung der Altersgrenze ist die geänderte Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung des zuständigen Bundesministeriums von Anfang März 2026. Damit wird aus strahlenschutzrechtlicher Sicht ein ausreichendes Nutzen-Schaden-Verhältnis in der Altersgruppe zwischen 45 und 49 Jahren anerkannt.
Bevor die Teilnahme für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren starten kann, sind nach dem Beschluss des G-BA jedoch weitere technische und rechtliche Voraussetzungen notwendig. Dazu gehört beispielsweise eine mit Blick auch auf die jüngeren Frauen überarbeitete Versicherteninformation zur Unterstützung bei der Abwägung von persönlichen Vor- und Nachteilen einer Screening-Teilnahme. Zudem müssen in den Bundesländern bei den Screening-Einheiten und den einladenden Stellen die Verfahren an die neue Gruppe von Frauen angepasst werden.
Dazu Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses Methodenbewertung: „Die Voraussetzungen, dass wir vor Ablauf der vorgesehenen Frist von 18 Monaten einen Beschluss zur Absenkung der Altersgrenze auf 45 Jahre und Folgeanpassungen beim Mammographie-Screening treffen können, sind sehr gut. Denn wir setzen hier auf bereits vorliegende Datenauswertungen auf und müssen nicht bei null anfangen.“
Weitere Schritte
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wird im Auftrag des G-BA die Versicherteninformation „Mammographie-Screening – Eine Entscheidungshilfe“ überarbeiten. Diese Info-Broschüre erhalten alle anspruchsberechtigten Frauen zusammen mit der Einladung zur Mammographie. Der Beschluss zur Anpassung der aktuellen Versicherteninformation ist für April 2027 geplant.
Zitiert nach einer Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. April 2026.