Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs: G-BA berät über Absenkung der Altersgrenze auf 45 Jahre

Berlin, 16. April 2026 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will im Oktober 2026 über die Absenkung der unteren Altersgrenze des Mammographie-Screenings auf 45 Jahre entscheiden. Diesen Zeitplan veröffentlichte er heute bei Aufnahme der Beratungen. Derzeit können Frauen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren zur Früherkennung von Brustkrebs alle zwei Jahre an einer Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie) teilnehmen. Grundlage für die vom G-BA geplante Absenkung der Altersgrenze ist die geänderte Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung des zuständigen Bundesministeriums von Anfang März 2026. Damit wird aus strahlenschutzrechtlicher Sicht ein ausreichendes Nutzen-Schaden-Verhältnis in der Altersgruppe zwischen 45 und 49 Jahren anerkannt.

Bevor die Teilnahme für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren starten kann, sind nach dem Beschluss des G-BA jedoch weitere technische und rechtliche Voraussetzungen notwendig. Dazu gehört beispielsweise eine mit Blick auch auf die jüngeren Frauen überarbeitete Versicherteninformation zur Unterstützung bei der Abwägung von persönlichen Vor- und Nachteilen einer Screening-Teilnahme. Zudem müssen in den Bundesländern bei den Screening-Einheiten und den einladenden Stellen die Verfahren an die neue Gruppe von Frauen angepasst werden.

Dazu Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses Methodenbewertung: „Die Voraussetzungen, dass wir vor Ablauf der vorgesehenen Frist von 18 Monaten einen Beschluss zur Absenkung der Altersgrenze auf 45 Jahre und Folgeanpassungen beim Mammographie-Screening treffen können, sind sehr gut. Denn wir setzen hier auf bereits vorliegende Datenauswertungen auf und müssen nicht bei null anfangen.“

Weitere Schritte

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) wird im Auftrag des G-BA die Versicherteninformation „Mammographie-Screening – Eine Entscheidungshilfe“ überarbeiten. Diese Info-Broschüre erhalten alle anspruchsberechtigten Frauen zusammen mit der Einladung zur Mammographie. Der Beschluss zur Anpassung der aktuellen Versicherteninformation ist für April 2027 geplant.

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. April 2026.