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Rauchen

Meldungen zum Thema

Versicherteninformation mit Entscheidungshilfe zum Lungenkrebs-Screening mittels Niedrig-Dosis-Computertomografie

Die Aufnahme des Lungenkrebs-Screenings mit Low-Dose-CT als Kassenleistung ist in Vorbereitung. Die Versicherteninformation soll Basis sein für die informierte Entscheidung über die Teilnahme.

Lungenkrebs zählt zu den häufigsten Krebsformen in Deutschland, etwa 85 Prozent der Erkrankungen treten bei Raucherinnen und Rauchern auf. Die Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat gezeigt, dass bei starken Raucherinnen und Rauchern eine Früherkennung mit Niedrig-Dosis-Computertomografie (Low-Dose-CT) das Risiko verringern kann, an Lungenkrebs zu sterben.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) plant daher, ein Screening auf Lungenkrebs mittels Low-Dose-CT in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Die rechtliche Grundlage dafür schafft eine im Juli 2024 in Kraft getretene Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV). Demnach darf eine Niedrigdosis-Computertomografie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei starken (Ex-)Raucherinnen und -Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren eingesetzt werden, die mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung geraucht und dabei 15 Packungsjahre (Jahre mal Packung pro Tag) erreicht haben.

Vor diesem Hintergrund hatte der G-BA im September 2024 das IQWiG beauftragt, eine Versicherteninformation zu erstellen, die umfassend über das Angebot informiert und als Entscheidungshilfe die informierte Entscheidung über die Teilnahme am Lungenkrebs-Screening unterstützt.

Entwicklung einer Früherkennung für Lungenkrebs
Lungenkrebs wird oft erst in einem späten Stadium entdeckt, sodass fünf Jahre nach der Diagnose nur noch ein Fünftel bis ein Sechstel der Betroffenen lebt. Ein Lungenkrebs-Screening mittels Low-Dose-CT bietet starken aktiven und ehemaligen Raucherinnen und Rauchern mehr Vorteile als Nachteile – das zeigten die beiden Nutzenbewertungen des IQWiG im Jahr 2020 und 2024.

Entwurf der Versicherteninformation wird jetzt vom G-BA beraten
Der Entwurf der Versicherteninformation erklärt nun den Ablauf des Verfahrens und der Untersuchung und beleuchtet ausführlich Vor- und Nachteile sowie mögliche Ergebnisse der Früherkennung. „Die Früherkennung von Lungenkrebs hat Vorteile und Nachteile. Die Entscheidungshilfe unterstützt beim persönlichen Abwägen für oder gegen die Teilnahme am Lungenkrebs-Screening“, sagt Klaus Koch, Leiter des Ressorts Gesundheitsinformation beim IQWiG.

Eine Abwägung hat besonderes Gewicht:

  • Das Lungenkrebs-Screening kann das Risiko verringern, in den nächsten 10 Jahren an Lungenkrebs zu sterben. Von 1000 starken Raucherinnen und Rauchern haben etwa 5 bis 6 diesen Vorteil.
  • Es kann aber auch dazu führen, dass Krebs gefunden wird, der sich ohne Früherkennung nie bemerkbar gemacht hätte. Mit diesem Nachteil müssen 7 von 1000 Personen rechnen.

Um die Entscheidung zu unterstützen, hilft die Versicherungsinformation zudem bei der Klärung der eigenen Präferenzen. Das geschieht anhand von Fragen wie „Was ist Ihnen bei der Entscheidung wichtig?“ oder „Wie weit sind Sie mit Ihrer Entscheidung?“ und Hinweisen auf weitere Informationen und Fragen für das Arztgespräch.

Der G-BA berät derzeit den Entwurf der IQWiG-Versicherteninformation zusammen mit der Richtlinie zur Einführung des Lungenkrebs-Screenings. Ergeben sich aus diesen Beratungen Konkretisierungen, so werden diese vom G-BA im vorliegenden Entwurf ergänzt. So entsteht jene Fassung der Versicherteninformation, die künftig im Rahmen des Verfahrens zur Teilnahme am Lungenkrebs-Screening verwendet wird. Ärztinnen und Ärzte können sie dann nutzen, um Patientinnen und Patienten zu beraten und aufzuklären.

Weitere Informationen

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom 04.04.2025