Webanalyse / Datenerfassung

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Haltbarkeit, Aufbewahrung und Entsorgung von Medikamenten

Medikamente können aufgrund falscher Lagerung (Temperatur, Feuchtigkeit, Licht) in ihrer Qualität beeinträchtigt werden. Sie können nicht nur an Wirksamkeit verlieren, sondern gleichzeitig die Gesundheit des Anwenders oder der Anwenderin gefährden. Eine sichere Aufbewahrung soll somit die Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit bis zum Ablauf des Verfalldatums gewährleisten.

Haltbarkeit

Das aufgedruckte Datum auf der Verpackung aller Medikamente gibt die Haltbarkeit an, bis wann das Präparat verwendet werden darf. Gleiches gilt für die Angaben zur korrekten Lagerung, die man der Verpackung  oder der Packungsbeilage entnehmen kann.

Für flüssige Medikamente (Tropfen und Säfte) sowie für Cremes und Salben gilt nach Anbruch eine andere Haltbarkeit. Diese kann von wenigen Wochen bis zu einigen Monaten reichen und ist der Packungsbeilage zu entnehmen. Flüssigkeiten können verderben, Salben und Cremes können ranzig werden. Darum gilt grundsätzlich, dass nach Ablauf des Verfallsdatums Medikamente nicht mehr angewendet werden sollen. Auch haftet der Hersteller für die Eigenschaften eines Medikaments nur bis zum ausgewiesenen Verfallsdatum.

Bei Einhalten der Lagerbedingungen (z.B. im Kühlschrank oder vor Licht geschützt) sollte das Medikament bis zu der auf dem Umkarton aufgedruckten Haltbarkeit seine Qualität beibehalten.

Prüfen Sie die Haltbarkeit von Medikamenten

Vor jeder Anwendung sollten Sie sich das Medikament genau anschauen - unabhängig davon, ob es noch haltbar ist oder nicht. 

  • Haben sich Tabletten oder Dragees verfärbt oder sind sie rissig geworden?
  • Befinden sich Schwebstoffe in eigentlich klaren Flüssigkeiten oder hat sich ein Bodensatz gebildet?
  • Haben sich Salben oder Cremes verflüssigt oder sind eingetrocknet oder hat sich die Oberflächenstruktur von Zäpfchen verändert (z. B. kristalline Auflagerungen)? 

Dann ist von der Anwendung dieser Präparate unter allen Umständen abzusehen.

Aufbewahrung

Neben einer kindersicheren Aufbewahrung (abschließbarer Medizinschrank in einem Haushalt mit Kindern) sollte das Medikament nach Möglichkeit in der Original­verpackung verbleiben. Faltschachtel und Packungsbeilage enthalten nicht nur wichtige Informationen zur Anwendung des Medikaments, sondern auch zur richtigen Lagerung. Zusätzlich wird das Medikament vor Licht geschützt.

Generell sollten Medikamente trocken, dunkel und kühl aufbewahrt werden. Das bedeutet, dass Medikamente weder großer Hitze noch direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden sollen. Aufgrund der stark schwankenden Luftfeuchtigkeit und der häufig höheren Temperatur ist das Badezimmer als Lagerungsort unge­eignet. Auch sollten Medikamente generell nicht im Auto liegen gelassen werden. Besonders im Sommer kann es zu sehr hohen Temperaturen im Innenraum kommen. Geeignet hingegen ist das Schlafzimmer oder ein anderer kühler Raum.

Manche Medikamente wie beispielweise angebrochene Antibiotikasäfte, Augentropfen oder Salben erfordern eine Aufbewahrung im Kühlschrank (2 bis 8 °C). Sollte sich kein besonderer Hinweis finden, so gilt die Raumtemperatur (15 bis 25 °C) als Richtwert.

Hilfreich ist es, auf der Verpackung zu notieren, für wen das Medikament gedacht ist bzw. war. Auch sollte das Anbruchdatum notiert werden. Insbesondere Tropfen und Saftzubereitungen weisen nach dem Öffnen nur noch eine begrenzte Haltbarkeit von wenigen Wochen oder Monaten auf. So können beispielweise Augentropfen verkeimen und Infektionen hervorrufen.

Gut zu wissen

Sollte ein Kind versehentlich ein Medikament geschluckt haben, wenden Sie sich am besten schnellst möglichst an die regionalen Giftinformationszentralen. Telefonnummern finden sich auch im regionalen Telefonbuch.

Entsorgung

Der sicherste Weg der Entsorgung ist nach wie vor die Rückgabe in die Apotheke. Rechtlich gesehen sind Apotheken jedoch nicht zu einer Rücknahme von Altmedikamenten verpflichtet. Oftmals bieten sie es jedoch als Serviceleistung an.

Sollten sich in der Packungsbeilage keine besonderen Hinweise für die Entsorgung finden, dürfen Medikamente in haushaltsüblichen Mengen auch mit dem Hausmüll entsorgt werden. Durch die Verbrennung bzw. Vorbehandlung werden die möglicherweise enthaltenen Schadstoffe weitgehend zerstört oder inaktiviert. Aus Gründen der Sicherheit (spielende Kinder) sollten die Medikamente in Zeitungspapier eingewickelt und dann erst entsorgt werden.

Neben der Entsorgung über den Hausmüll sehen Städte und Gemeinde weitere Entsorgungsmöglichkeiten von Medikamenten vor (z. B. „Medi-Tonnen“, Schadstoffsammelstellen, Schadstoffmobile). Auskünfte hierüber erteilen die jeweiligen Gemeinden.

Grundsätzlich gilt: Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente dürfen weder über das Waschbecken noch über die Toilette entsorgt werden, weil sie das Grundwasser belasten können.

Quecksilberhaltige Fieberthermometer sollten bei einer Sammelstelle für Sonderabfälle abgeben werden. Auch Spritzen und Kanülen dürfen wegen der erhöhten Infektionsgefahr nur in speziellen Boxen oder festen Gefäßen mit dem Hausmüll entsorgt werden.

ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (2025). Faktenblatt Entsorgung von Altmedikamenten. https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Faktenblaetter/Faktenblatt_Entsorgung_von_Altmedikamenten.pdf; letzter Zugriff: 05.06.2025

ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (2025). Faktenblatt Kühllagerung von Arzneimitteln. https://www.abda.de/fileadmin/user_upload/assets/Faktenblaetter/Faktenblatt_Kuehllagerung.pdf; letzter Zugriff: 05.06.2025

Bundesministerium für Gesundheit (2025). Arzneimittel richtig aufbewahren und entsorgen. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/arzneimittelentsorgung-und-aufbewahrung.html; letzter Zugriff: 05.06.2025

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Letzte Aktualisierung: Juni 2025