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Ernährung

Meldungen zum Thema

Nahrungsergänzungsmittel für die schlanke Linie?

Internethandel macht keine gute Figur
Eigentlich ist sie ohnehin verboten: die Werbung mit der schlanken Linie. Wie andere Lebensmittel auch, dürfen Nahrungsergänzungsmittel nicht mit Aussagen über die Dauer und das Ausmaß einer Gewichtsabnahme beworben werden. Doch bei vielen Produktangeboten im Internet ist die unzulässige Werbung nur ein Teilproblem. Denn immer wieder enthalten vermeintlich harmlose Pillen zum Abnehmen hochwirksame Arzneiwirkstoffe, die nicht auf der Verpackung stehen. Das zeigen die Erfahrungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung, aber auch Marktbeobachtungen.

25 EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz und Norwegen überprüften beispielsweise in der ersten europaweit koordinierten amtlichen Kontrolle von Lebensmittelangeboten im Internet ("eFood") bereits 2017 fast 1.100 Webseiten. Dabei stellten sie fest, dass das Risiko hoch ist, im Internet auf falsch gekennzeichnete oder gar gesundheitsschädliche Nahrungsergänzungsmittel zu stoßen. Weitere EU-Kontrollen des Online-Handels ergaben außerdem, dass viele Online-Shops manipulative Techniken nutzten. Werbung ist dort zum Beispiel nicht immer als solche erkennbar. 

Auch nationale Kontrollen zeigen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet auf risikobehaftete Nahrungsergänzungsmittel stoßen können. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz zum Beispiel wies im Jahr 2023 insgesamt vier Mal den nicht gekennzeichneten gesundheitsschädlichen Wirkstoff Sibutramin in vermeintlich harmlosen Nahrungsergänzungsmitteln nach. Die Produkte waren dem Zoll bei Einfuhrkontrollen ins Netz gegangen. Dabei handelte es sich um Internetbestellungen von Privatpersonen. Sibutramin ist ein illegaler Arzneistoff, der einst als appetithemmender Wirkstoff zur Behandlung von Adipositas unter ärztlicher Aufsicht verabreicht wurde. Bereits 2008 verlor er wegen gravierender Nebenwirkungen weltweit seine Zulassung. Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen. Auch Todesfälle sind bekannt.

Mehrere Staaten, darunter auch Deutschland, kämpfen seit 2011 gemeinsam gegen irreführende und betrügerische Handelspraktiken. Doch die amtliche Kontrolle steht vor großen Herausforderungen: Illegale Inhaltsstoffe stehen meist nicht auf dem Etikett, was es schwierig macht, sie überhaupt zu entdecken. Bei einer Aktion im Jahr 2019 spürte Großbritannien gemeinsam mit neun weiteren Staaten sogenannte Fatburner-Produkte auf, die den hochgefährlichen Inhaltsstoff DNP (2,4-Dinitrophenol) enthielten. Insgesamt konnte die Vermarktung von mehr als 50.000 gesundheitsschädlichen DNP-Kapseln in der EU verhindert werden.

Doch wie sollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Angeboten schützen, wenn sie die Schädlichkeit „gepanschter“ Nahrungsergänzungsmittel in der Regel nicht erkennen können? Das Bundeszentrum für Ernährung rät daher: Begegnen Sie jeglicher Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit einer gesunden Portion Skepsis. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn für ein vermeintlich natürliches Nahrungsergänzungsmittel beispielsweise in Online-Foren eine effektive Wirkung bestätigt wird. Oft handelt es sich bei solchen „Erfahrungsberichten“ um getarnte Werbung. Auch eine unvollständige Produktkennzeichnung mit Rechtschreib- oder Grammatikfehlern oder falschen Übersetzungen in die deutsche Sprache können Indizien dafür sein, dass das Produkt die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit nicht erfüllt.

Weitere Informationen:

Zitiert nach einer Meldung des Bundeszentrums für Ernährung vom 16.04.2025