Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Darmkrebs

Meldungen zum Thema

Wenn fortgeschrittener Darmkrebs nicht anspricht

Ein neues Kombinationspräparat und ein Angiogenesehemmer können Überlebensvorteile bringen.

Wenn metastasierter Darmkrebs auf andere Behandlungen nicht anspricht, kann eine Therapie mit einem Chemotherapie-Kombinationspräparat aus Nukleosidanalogon und Uracil-Abkömmling die Überlebensaussichten verbessern – und das noch einmal mehr, wenn diese Therapie mit einem Angiogenesehemmer kombiniert wird. Das geht aus den Ergebnissen einer Studie hervor, die in der Fachzeitschrift New England Journal of Medicine veröffentlicht wurde.

492 erwachsene Patienten nahmen an der Studie teil. Sie waren an fortgeschrittenem Darmkrebs erkrankt, der sich bereits mit Metastasen in andere Organe ausgebreitet hatte. Auf die höchstens zwei bisher verabreichten Chemotherapien hatten sie nicht ausreichend angesprochen, das Tumorleiden war weiter vorangeschritten. Nun erhielten sie das neue Chemotherapie-Kombinationspräparat – entweder allein oder in Kombination mit einem Angiogenesehemmer. 

Die zusätzliche Gabe des Angiogenesehemmers brachte einen weiteren Überlebensvorteil: Das Gesamtüberleben verbesserte sich dadurch noch einmal signifikant, ebenso das Überleben, ohne dass die Krankheit weiter voranschritt. Es dauerte bei den Patienten, die das Chemotherapie-Kombinationspräparat plus Angiogenesehemmer erhalten hatte, länger, bis sich ihr allgemeiner Zustand infolge der Darmkrebserkrankung verschlechterte.

Es könne sich also lohnen, bei der Zweit- und Drittlinientherapie bei nicht-ansprechendem metastasiertem Darmkrebs eine Kombination aus Chemotherapie-Kombinationspräparat plus Angiogenesehemmer anzuwenden, so die Zusammenfassung der Studienautoren. 

Zitiert nach einer Nachricht des Onko Internetportals vom 22.05.23.