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Aktuelle Meldungen

Zuviel Schmerzmittel können Kopfschmerzen auslösen

Arzneimittel helfen gegen Krankheiten, können aber bei falscher Anwendung selbst Beschwerden verur­sachen. „Ein Beispiel sind Schmerzmittel, die bei übermäßiger Einnahme selber Kopfschmerzen auslösen können. Manche Patienten möchten das nicht hören, aber gerade an solchen Punkten ist die Beratung in der Apotheke entscheidend und beugt der Verharmlosung von Arzneimitteln vor“, sagt Thomas Benkert, Präsi­dent der Bundesapothekerkammer. In Deutschland betreiben etwa 40 bis 50 Prozent aller Patient*innen mit chronischen Kopfschmerzen einen Übergebrauch von Schmerz- oder Migränemitteln.

Wer Schmerzmittel zu lange einnimmt, egal gegen welche Schmerzen, kann in einen Teufelskreis geraten. Als Faustregel gilt, dass Schmerzmittel nicht häufiger als zehn Tage pro Monat eingenommen werden sollten. Ein Übergebrauch kann arzneimittelbedingte Kopfschmerzen verursachen. Diese Kopfschmerzen werden als diffus, dumpf-drückend oder auch pulsierend beschrieben. Die Dauerkopfschmerzen sind bereits morgens beim Aufwachen da, halten den Tag an und nehmen bei körperlicher Belastung zu. Ein Dauerkonsum von Schmerzmitteln kann auch zu anderen Problemen wie Nierenschäden führen. „Wer trotz Schmerzmittel unter ständigen Kopfschmerzen leidet, sollte seine Apothekerin oder seinen Apotheker ansprechen und nach Wegen aus dem Übergebrauch fragen“, rät Benkert.

Bei Arzneimitteln ist der Übergang zwischen bestimmungsgemäßem Gebrauch, Fehl- und Missbrauch fließend. Benkert: „Wer dauerhaft rezeptfreie Medikamente nimmt, sollte immer wieder überprüfen, ob sie weiterhin notwendig sind – am besten zusammen mit dem Apothekenteam. Dafür sind wir da.“

Apotheker*innen orientieren sich in der Beratung ihrer Patienten an wissenschaftlichen Leitlinien. Die S3-Leitlinie „Medikamentenbezogene Störungen“ wurde vor kurzem unter Mitarbeit der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) veröffentlicht.

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. vom 02.02.2021