Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Weibliche Genitalverstümmelung entschieden bekämpfen

Die Zahl der von weiblicher Genitalverstümmelung betroffenen Frauen und Mädchen in Deutschland steigt kontinuierlich an. Mit einem Kurzfilm und einem Schutzbrief will die Bundesregierung dringend notwendige Aufklärungs- und Präventionsarbeit leisten.

Auf den Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar folgend, macht das Bundesfrauenministerium auf die wachsende Zahl Betroffener in Deutschland aufmerksam und setzt sich für eine entschiedene Bekämpfung dieser Menschenrechtsverletzung ein. Aktuell sind laut Berechnungen des Bundesfrauenministeriums über 73.200 Frauen und Mädchen Opfer von Genitalverstümmelung. Das sind zehn Prozent mehr als noch vor drei Jahren. Sie stammen vor allem aus den Herkunftsländern Eritrea, Somalia, Ägypten, Indonesien, Irak, Äthiopien und Guinea. Darüber hinaus sind bis zu 20.219 Mädchen in Deutschland von Genitalverstümmelung bedroht. 

Lisa Paus: "Nach UNICEF-Angaben sind 200 Millionen Mädchen und Frauen weltweit von Genitalverstümmelung betroffen. Auch in Deutschland lebende Mädchen und Frauen können von Genitalverstümmelung bedroht sein. Deswegen hat mein Ministerium einen Schutzbrief aufgelegt. Dieses Dokument in 16 Sprachen in Reisepass-Format kann Familien beispielsweise während der Ferienzeiten helfen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in Herkunftsländern entgegen zu stellen. Wir klären darin auf, dass diese Praxis nicht mit deutschem Recht vereinbar ist. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist in Deutschland nach § 226a StGB strafbar. Auch die Gewaltschutzrichtlinie der EU - aktuell in der Verhandlung - wird den Tatbestand der Genitalverstümmelung als EU-weiten Straftatbestand fassen. Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Es ist gut, dass der Internationale Tag gegen Genitalverstümmelung darauf aufmerksam macht. Wir müssen sie entschieden bekämpfen, um gefährdete Mädchen und Frauen zu schützen." 

Schutzbrief soll Kampf gegen Genitalverstümmelung unterstützen
Die Zahlen machen deutlich, dass Aufklärung über weibliche Genitalverstümmelung weiterhin dringend notwendig ist und die Präventionsarbeit zum Schutz gefährdeter Mädchen Unterstützung braucht. Die Fachstelle Frauengesundheit mit Schwerpunkt weibliche Genitalbeschneidung und -verstüm­melung (TABU) der Diakonie Altholstein hat deshalb einen Film entwickelt, der diese wichtige Arbeit anstoßen soll. Thema des Films ist auch der Schutz­brief gegen weibliche Genitalverstümmelung der Bundesregierung. Der Schutzbrief dient als weiteres Instrument im Kampf gegen Genital­verstümmelung. Er informiert über die Strafbarkeit auch bei der Durchführung im Ausland und über mögliche ausländerrechtliche Konsequenzen sowie gesundheitliche Folgen. Der Schutzbrief ist in 16 Sprachen übersetzt und kann kostenlos auf der Seite des Bundesfrauenministeriums bestellt werden.

Zum Film

Zitiert nach einer Meldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.02.2024