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Aktuelle Meldungen

Unverträglichkeiten gegen Nahrungsmittel professionell diagnostizieren lassen

Etwa ein Drittel der Bundesbürger ist der Auffassung, bestimmte Lebensmittel nicht zu vertragen. „Auch wenn sich längst nicht alle Selbstdiagnosen bei einer wissen­schaftlichen Überprüfung bestätigen, so beobachten wir doch eine deutliche Zunahme der Nahrungsmittelunverträglichkeiten wie Allergien oder Intoleran­zen“, sagte Professor Martin Smollich beim Fortbildungskongress pharmacon. Der Apotheker forscht und lehrt am Institut für Ernährungsmedizin des Universitäts­klinikums Schleswig-Holstein in Lübeck.

Statt einer Eigendiagnose rät Smollich zu einer professionellen Diagnostik. Smollich: „Absurde und überstrenge Diäten sind nicht nur schwierig durchzuhalten, sondern erschweren auch die optimale Nährstoffversorgung.“ Lebensmittelallergien werden zudem oft durch verschiedene Faktoren verstärkt. Dazu gehören körper­liche Anstrengung, Alkohol, Schlafmangel oder Infektionen. Smollich: „In der Pollensaison werden auch viele Lebensmittel schlechter vertragen, weil das Immun­system aktiviert ist. Deshalb ist ein Ernährungs- und Symptomtagebuch sinnvoll bei Lebensmittelallergien.“

Histamin ist vor allem in lange gelagerten oder fermentierten Lebensmitteln wie Salami oder Rotwein in großen Mengen enthalten. Alkohol, Energydrinks und verschiedene Arzneimittel, zum Beispiel einige Schmerzmittel oder Antidepressiva, können diese Unverträglichkeit verstärken. Smollich: „Wer kein Histamin verträgt, muss nicht generell auf Lebensmittel zu verzichten. Junger Käse, Weißwein oder frischer Fisch enthalten zum Beispiel deutlich weniger Histamin als alter Käse, Rotwein oder Räucherfisch.“

Allergien entstehen meist in der Kindheit und verschwinden oft im Erwachsenenalter. Smollich: „Schwangere und Stillende sollten keine Lebensmittel meiden, nur weil diese möglicherweise Allergien auslösen könnten. Im Gegenteil: Die Ernährung sollte möglichst vielfältig sein, denn dadurch sinkt auch das Risiko für Nahrungsmittel­allergien beim Kind.“ Das gelte auch für die Beikosteinführung. Diese sollte ab dem 5. bis 7. Lebensmonat beginnen und ebenfalls möglichst vielfältig sein.

Zitiert nach einer Pressemitteilung der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. vom 17.01.2024