Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Unterkiefer-Protrusionsschiene: G-BA regelt zahnärztliche Details für Verordnung

Um Patientinnen und Patienten mit obstruktiver Schlafapnoe – wiederholten Atemaussetzern beim Schlafen – künftig optimal mit einer Unterkiefer-Protrusionsschiene behandeln zu können, wird medizinische wie zahnmedizinische Kompetenz benötigt. Die Details der zahnärztlichen Aufgaben hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinem aktuellen Beschluss geregelt.  Die Änderungen der Behandlungsrichtlinie bauen auf dem G-BA-Beschluss vom 20. November 2020 auf, mit dem die Unterkiefer-Protrusionsschiene als neue Behandlungsmethode für gesetzlich Versicherte in den Leistungskatalog aufgenommen wurde. Sobald die Abrechnungsziffern sowohl für die vertragsärztliche als auch die vertragszahnärztliche Versorgung vorliegen, kann die Schiene verordnet werden. Das wird voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2021 der Fall sein. Die bereits mit dem November-Beschluss skizzierte Zeitschiene steht nach wie vor, sofern das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss nicht beanstandet.

Ineinandergreifen von ärztlichem und zahnärztlichem Handeln

Die schlafmedizinische Empfehlung, eine Unterkiefer-Protrusionsschiene in der Therapie der Schlafapnoe einzusetzen, liegt bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. Die Verordnung kommt in Frage, wenn die Überdrucktherapie mit einer Atemmaske nicht erfolgreich eingesetzt werden kann. An die Empfehlung schließt sich eine zahnärztliche Untersuchung an, bei der Kontraindikationen wie Kiefergelenksstörungen auszuschließen sind. Liegen keine Kontraindikationen vor, nimmt die Zahnärztin oder der Zahnarzt für die Anfertigung der Schiene einen Abdruck von Ober- und Unterkiefer. Nach diesem Modell wird die Schiene von Zahntechnikerinnen und Zahntechnikern angefertigt. Anschließende Aufgabe der Zahnärztinnen und Zahnärzte ist es, die Schiene auf den individuellen Protrusionsgrad einzustellen. Ob die Schiene bei der Behandlung der Atemaussetzer wirkt, kontrollieren die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

Wie wirkt eine Unterkiefer-Protrusionsschiene?

Die zweiteilige verstellbare Schiene wird während des Schlafens auf den Zähnen getragen und drückt den Unterkiefer sanft nach vorne. Die Muskeln bleiben stabil und die Atemwege offen.

Beschluss zu dieser Meldung

Behandlungs-Richtlinien: Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe

 

Zitiert nach einer Meldung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 07.05.2021