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Aktuelle Meldungen

Start der unabhängigen Berichterstattungsstelle

Deutschland setzt zentrale Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention um

Am 1. November 2022 hat am Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) die unabhängige Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt ihre Arbeit aufgenommen. Die Berichterstattungsstelle trägt dazu bei, eine breite und belastbare Datengrundlage zu schaffen, um Entwicklungen und Trends in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland sichtbar zu machen. So können diese zielgenauer verhütet und bekämpft werden. Sie formuliert auch Empfehlungen an Politik und Verwaltung, um Maßnahmen und Programme gegen geschlechtsspezifische Gewalt effektiv zu gestalten und die menschenrechtliche Situation der Betroffenen zu verbessern, und informiert und sensibilisiert die Öffentlichkeit.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind schwere Menschenrechtsverletzungen. Diese Stelle wird uns entscheidende Informationen dazu liefern, wie sich geschlechtsspezifische Gewalt in Deutschland entwickelt und wie unsere Maßnahmen wirken. Wir verbessern zudem die Hilfeangebote für Betroffene und stärken ihre Rechte. Politisches Handeln braucht belastbare Daten. Ich freue mich, dass wir das DIMR für diese wichtige Aufgabe gewonnen haben.“

Die Berichterstattungsstelle sammelt und analysiert Daten von Bund, Ländern und Zivilgesellschaft. So soll auch gemessen werden, wie bestehende Maßnahmen wirken. Zudem wird die Berichterstattungsstelle jedes Jahr ein Schwerpunktthema untersuchen und ihre Ergebnisse alle zwei Jahre veröffentlichen.

Die Arbeit der Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt befasst sich mit allen Formen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zu deren Verhütung und Bekämpfung sich Deutschland mit der Ratifizierung des entsprechenden Übereinkommens des Europarats, der sogenannten Istanbul-Konvention, verpflichtet hat.

Die Arbeit der Berichterstattungsstelle wird zunächst für einen Zeitraum von vier Jahren aus Mitteln des Bundesfamilienministeriums finanziert. Perspektivisch strebt die Bundesregierung eine gesetzliche Verankerung der Berichterstattungsstelle an.

Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/berichterstattungsstelle-zu-geschlechtsspezifischer-gewalt

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.11.2022