Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Schutz vor Stalking verbessern

Stalker verfolgen, belästigen und bedrohen ihre Opfer oft Tag und Nacht – für Betroffene eine traumatische Erfahrung. Die Bundesregierung möchte die Strafverfolgung erleichtern, schwerwiegende Fälle angemessen bestrafen und auch dem zunehmenden Cyberstalking begegnen. Der Bundestag hat auf Initiative der Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz beschlossen, das der Bundesrat nun gebilligt hat.

„Stalking ist für Betroffene oft schrecklicher Psychoterror – mit traumatischen Folgen", so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht mit Blick auf die Bedeutung des Gesetzes für eine effektivere Bekämpfung von Nachstellungen und bessere Erfassung des Cyberstalkings. Durch eine Änderung des Strafgesetzbuches sollen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden.

Strafverfolgung wird erleichtert
Das unbefugte Nachstellen einer Person wird bereits jetzt mit Freiheitsentzug oder mit Geldstrafe geahndet. Das nun beschlossene Gesetz sieht Änderungen des Straftatbestands der Nachstellung vor. Dadurch soll die Anwendung der Vorschrift in der Praxis erleichtert und die Strafbarkeitsschwelle gesenkt werden. So soll im Gesetz etwa der Begriff „beharrlich“ durch „wiederholt“ ersetzt werden. Für besonders schwere Fälle soll künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich sein.

Cyberstalking wird erfasst
Erfasst werden sollen künftig auch die zunehmenden Fälle von Cyberstalking. Dabei werden die Opfer zum Beispiel durch so genannte Stalking-Apps beziehungsweise Stalkingware ausgespäht. Damit können Täter auch ohne vertiefte IT-Kenntnisse unbefugt auf E-Mail- oder Social-Media-Konten sowie Bewegungsdaten von Opfern zugreifen und so deren Sozialleben ausspähen. Im Ergebnis werden die Betroffenen eingeschüchtert, es werden falsche Identitäten vorgetäuscht und Opfer diffamiert.

Das Gesetz greift einen Vorschlag des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus auf. Im Dezember des vergangenen Jahres hatte sich dieser auf einen Maßnahmenkatalog verständigt.

Zitiert nach einer Meldung der Bundesregierung vom 25.06.2021