Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

RKI-Studie zu Campylobacter-Enteritis-Erkrankungen nach Weihnachten und Silvester

In einer gerade veröffentlichten Studie konnte das RKI einen Zusammenhang zwischen Campylobacter-Enteritis-Erkrankungen nach Weihnachten und Silvester und Fleischfondue- oder Raclette-Essen an den Feiertagen zeigen, insbesondere wenn bei diesen Essen Hühnerfleisch angeboten wurde. Die Studie ist in der Zeitschrift Scientific Reports erschienen: https://www.nature.com/articles/s41598-021-02423-8.

Für die Studie wurden Befragungsdaten von über 400 freiwilligen Teilnehmenden, die an einer melde­pflichtigen Campylobacter-Infektion erkrankt waren, ausgewertet. Von diesen Personen waren etwa 180 in den 7 Tagen nach den Feiertagen erkrankt. Diese Gruppe der sogenannten Fall-Patientinnen und -patienten wurde mit einer Gruppe von 260 geeigneten Kontroll-Patientinnen und -patienten verglichen, die zu einer anderen Zeit erkrankt waren. Beide Gruppen wurden im Zeitraum Januar bis März 2019 mit einem Online-Fragebogen befragt. Dabei standen Fragen zu Fondue- oder Raclette-Essen an den Feiertagen im Vordergrund.

Personen, die direkt nach den Feiertagen an einer Campylobacter-Infektion erkrankt waren, hatten häufiger an einem Fleischfondue- oder Raclette-Essen an den Feiertagen teilgenommen als die Kontroll­gruppe. Dieser Zusammenhang war noch deutlicher, wenn bei den Fondue- oder Raclette-Essen Hühnerfleisch angeboten worden war.

Rohes Hühnerfleisch ist häufig mit Campylobacter-Bakterien verunreinigt. Vor allem bei Fleischfondue-, aber auch bei Raclette-Essen -beides beliebt an den Feiertagen- wird rohes Fleisch auch mal mit bloßen Fingern angefasst, wodurch die Gefahr steigt, dass Keime vom Fleisch auf die Hände, andere Lebensmittel oder Utensilien gelangen und auf diesem Weg zu Infektionen beim Menschen führen können. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich dieses Infektionsrisikos bewusst sein und bei Fleisch­fondue- und Raclette-Essen besonders gut auf die Küchenhygiene-Empfehlungen achten, die vom Bundesinstitut für Risikobewertung veröffentlicht wurden.

Dazu gehören das gründliche Reinigen von Händen, Küchenutensilien und Zubereitungsflächen nach Kontakt mit rohem Fleisch und vor der Zubereitung weiterer Bestandteile einer Mahlzeit sowie das konse­quente Trennen von rohem Fleisch und Lebensmitteln, die ohne weiteres Erhitzen verzehrt werden, z.B. Salate.

Zitiert nach einer Meldung des Robert Koch-Institutes vom 26.11.2021