Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Plötzlicher Kindstod: Auch rauchfreier Tabak in der Schwangerschaft erhöht Risiko deutlich

In Schweden erfreut sich „Snus“, ein sogenannter Oraltabak zum Lutschen, großer Beliebtheit bei jungen Menschen. Dr. Anna Gunnerbeck vom Karolinska-Institut und ihr Team untersuchten, inwieweit der Nikotinkonsum in der Schwangerschaft die Sterblichkeit des Kindes im ersten Lebensjahr erhöht. Des Weiteren untersuchten sie, inwiefern ein Stopp des Nikotinkonsums vor der ersten Schwangerschaftsvorsorge dieses Risiko reduziert.

Zwei Millionen schwedische Säuglinge in 20 Jahren
Die bevölkerungsbasierte Studie umfasste rund zwei Millionen Säuglinge, die von 1999 bis 2019 in Schweden geboren wurden, und bei denen Angaben zur Tabak­exposition in der Frühschwangerschaft vorlagen. Der selbstberichtete Tabakkonsum in der Frühschwangerschaft wurde in die Kategorien „kein Nikotinkonsum“, „Oraltabakkonsum“, „mäßiges Rauchen“ und „starkes Rauchen“ (= 10 Zigaretten/Tag) eingeteilt.

Was die Sterblichkeit der Babys anbelangt, so berechnete das Forscherteam unter anderem die Risikoerhöhungen bei Tabakkonsum im Vergleich zu kein Nikotinkonsum für:

  • Plötzlicher unerwarteter Kindstod (SUID = Sudden Unexpected Infant Death), also alle Todesfälle im ersten Lebensjahr.
  • Plötzlicher Kindstod (SIDS = Sudden Infant Death Syndrom), alle medizinisch nicht erklärbaren Todesfälle im ersten Lebensjahr.

Etwa jede zweite Raucherin stoppte das Rauchen in der Frühschwangerschaft
Etwa 7 % der Kindsmütter rauchten und 1,1 % konsumierten Snus in der Frühschwangerschaft. 50 % der Raucherinnen und 70 % der Snus-Konsumentinnen beendeten ihre gesundheitsschädliche Angewohnheit vor dem ersten Vorsorgetermin in der 8.–12. Schwangerschaftswoche.

Insgesamt ereigneten sich 611 Fälle von „plötzlichem unerwarteten Kindstod“ (SUID). 381 davon identifizierten die Forschenden als „plötzlichen Kindstod“ (SIDS). Der mütterliche Oraltabakkonsum war mit einem deutlich erhöhten Risiko für SIDS (+270 %) und SUID (+190 %) verbunden. Die Risiken von mäßigem Rauchen waren ähnlich hoch. Starkes Rauchen (= 10 Zigaretten/Tag) wurde mit den höchsten Risiken für SIDS (+603 %) und SUID (+444 %) in Verbindung gebracht.

Stoppten die Frauen ihren Tabakkonsum vor der 8.–12. Schwangerschaftswoche, lag das SIDS- (Oraltabak +113 %, Rauchen +35 %) und SUID-Risiko (Oraltabak +37 %, Rauchen + 29 %) deutlich niedriger als bei Säuglingen, deren Mütter weiterhin Nikotin konsumierten.

Frauen mit Kinderwunsch und Schwangere sollten generell auf Nikotin verzichten
Sowohl Rauchen als auch Oraltabakkonsum in der Schwangerschaft ist mit einem erhöhten Risiko für plötzlichen (unerwarteten) Kindstod verbunden. Da Snus keine Schadstoffe enthält, die beim Verbrennen von Tabak entstehen, geht Dr. Gunnerbeck davon aus, dass auch andere rauchfreie Nikotinprodukte und E-Zigaretten vergleichbar schädlich sind. Frauen mit Kinderwunsch sollten daher generell auf Nikotin verzichten – oder zumindest spätestens mit Kenntnis der Schwangerschaft den Nikotinkonsum einstellen.

Hinweis der Redaktion: Der Oraltabak Snus macht ähnlich süchtig wie Rauchen und erhöht zudem das Krebsrisiko im Mund- und Rachenraum. In der EU ist der Verkauf seit 2020 verboten.

Zitiert nach einer Meldung von Frauenärzte im Netz vom 27.03.2023.