Webanalyse / Datenerfassung

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Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

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Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Meldungen zum Thema

  • Immer mehr Mädchen und junge Frauen werden wegen Essstörungen stationär im Krankenhaus behandelt. Die Zahl der Behandlungen von 10- bis 17-Jährigen hat sich binnen 20 Jahren verdoppelt.

  • Frauen zwischen 35 und 65 Jahren werden alle fünf Jahre schriftlich zur Krebsfrüherkennung eingeladen und informiert. Aber auch über 65 und ohne Einladung durch die Krankenkasse ist ein regelmäßiges Screening alle drei Jahre möglich – und nur selten verzichtbar. Das zeigt auch eine chinesische Studie zum Gebärmutterhalskrebs bei Frauen über 65.

  • Viele Beschäftigte erleben im Arbeitsalltag Zeit- und Leistungsdruck. Wer unter Druck arbeitet, reagiert oft mit Überstunden, schnellem Arbeiten oder dem Durcharbeiten von Pausen - Verhaltensweisen, die zu negativer Beanspruchung führen können.

  • Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit vermieden oder möglichst geringgehalten werden. Hierzu zählt auch die Gefährdung durch psychische Belastungen bei der Arbeit. Doch wann ist von einer Gefährdung durch psychische Belastungen bei der Arbeit auszugehen?

  • Rund ein Drittel aller Langzeitüberlebenden von Brust-, Prostata- oder Darmkrebs leidet auch 5 bis 16 Jahre nach der Diagnose unter ausgeprägter Fatigue, wie eine neue Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) zeigt.