Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Konkrete Handlungsratschläge des Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (BVF)
Zum Start des Straßenkarnevals an Weiberfastnacht (12. Februar 2026) erinnert der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V. (BVF) daran: Feiern und Freiheit gehören dazu, genauso wie informierte, sichere Entscheidungen. Alkohol kann Risikoeinschätzung und Kommunikation erschweren. Umso wichtiger sind Schutz, klare Grenzen und das Wissen, was im Fall der Fälle zu tun ist. Dafür stellt der BVF konkrete Handlungsratschläge untenstehend zur Verfügung.
Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin Judith Gerlach hat anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar dazu aufgerufen, die Angebote zur Krebsfrüherkennung konsequent wahrzunehmen. Gerlach betonte am Dienstag in München: „Krebserkrankungen sind weiterhin die zweithäufigste Todesursache in Deutschland. Allein in Bayern sind im Jahr 2024 mehr als 33.000 Menschen an Krebs verstorben – 15.595 Frauen und 17.440 Männer. Diese Zahlen machen deutlich, wie zentral Vorsorge und Früherkennung sind.“
Anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar 2026 ruft der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e. V. (BVF) Frauen dazu auf, die Angebote der gynäkologischen Krebsfrüherkennung regelmäßig wahrzunehmen. Die organisierte Krebsfrüherkennung (oKFE) in Deutschland ist gesetzlich im SGB V verankert.