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BZgA: Alle können helfen, sich und andere zu schützen!
Das Coronavirus verändert den Alltag der Menschen in Deutschland. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unterstützen mit Empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Miteinander. Die Hinweise reichen vom Verhalten im privaten Umfeld, in der Familie bis zum beruflichen Umfeld.
Jeder zwölfte Tag, den Erwerbstätige letztes Jahr krank geschrieben waren, ging auf das Konto von Rückenleiden. Wie eine Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) zum Gesundheitsreport 2020 zeigt, entspricht das einem Anteil von 8,4 Prozent aller Krankschreibungstage. Laut Report waren Erwerbspersonen 2019 im Schnitt 15,4 Tage krank geschrieben, 1,3 Tage davon entfielen auf Rückenprobleme wie Rückenschmerzen oder Bandscheibenvorfälle.
Nach Einschätzung von Experten ist damit zu rechnen, dass die Corona-Pandemie nicht in wenigen Wochen ausgestanden ist, sondern noch über Monate andauern kann. Was bedeutet das für die spezielle Situation von Krebspatienten? Welche Verhaltensmaßnahmen sind zu beachten, welche Therapien sollten keinesfalls verschoben werden? Beim Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) erhalten Patienten und Angehörige laufend aktualisierte Informationen.
Der Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der EMA hat Frauen empfohlen, die Einnahme von 5 mg Ulipristalacetat (Esmya® und Generika) zur Behandlung von Uterusmyomen für den Zeitraum des laufenden Risikobewertungsverfahrens einzustellen. Während der Sicherheitsüberprüfung sollen auch keine neuen Patientinnen mehr mit den Arzneimitteln behandelt werden, deren Zulassungen in der gesamten EU vorübergehend ausgesetzt werden.
Bei einem gutartigen Lagerungsschwindel führen manche Bewegungen zum Gefühl, dass sich um einen herum alles dreht oder schwankt. Frauen sind doppelt so häufig davon betroffen wie Männer.