Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Meldungen zum Thema

  • Das Robert Koch Institut empfiehlt die Influenza Schutzimpfung für Schwangere

    In diesem Winter könnte der Grippe-Impfstoff in Deutschland knapp werden. Für die Risikogruppe Schwan­gere übernehmen die Krankenkassen die Kosten: Schwangere sollten sich unbedingt gegen die Virus-Grippe impfen lassen. Denn in der Schwangerschaft kann der Virusinfekt sehr schwer verlaufen: Der Anteil der schwangeren Patientinnen, die wegen Influenza ins Krankenhaus und auch auf die Intensivstation einge­wiesen werden müssen, ist deutlich höher als unter gleichaltrigen, nicht-schwangeren Frauen.

  • Schlag auf Schlag

    Die Überlebensquote nach Schlaganfall steigt. Doch: Jeder fünfte Betroffene erleidet innerhalb von fünf Jahren einen erneuten Schlaganfall.

  • Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt: Zwölf Prozent der Frauen in Deutsch­land haben mehrmals in der Woche Kopfschmerzen, acht Prozent einmal in der Woche. Insgesamt gibt damit jede fünfte Frau (20 Prozent) an, dass sie mindestens ein- oder mehrmals in der Woche unter Kopfschmerzen leidet. Bei den Männern ist es nur jeder 25ste (vier Prozent).

  • Bundesdrogenbeauftragte und BZgA informieren zum Tag des alkoholgeschädigten Kindes über die Folgen von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft

    Anlässlich des „Tags des alkoholgeschädigten Kindes“ am 09. September 2020 weisen die Drogen­beauf­trag­te der Bundes­regierung und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf die Gesund­­heits­risiken von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft hin. Alkohol ist ein Zellgift, das auch in kleinen Mengen die Entwicklung des Fötus beein­trächtigen und zu schwer­wiegenden Schädi­gungen beim Kind führen kann – den Fetalen Alkohol­spektrum­störungen (FASD) bis hin zur schwersten Form, dem…

  • Spezielle Blasenspiegelung kann seltene Erkrankung aufdecken

    Wenn die Blase dauerhaft aufs Heftigste schmerzt und alle gängigen Untersuchungen nicht weiterführen, sollten die Betroffenen eine spezielle Form der Blasenspiegelung einfordern. Denn möglicherweise leiden sie an Interstitieller Zystitis. Diese nicht-bakterielle Entzündung der Blase lässt sich mit einer Blasen­deh­nung, der so genannten Hydrodistension, meist eindeutig nachweisen. Da die Erkrankung selten ist, sind nur wenige Ärzte in Deutschland darauf spezialisiert.