Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Gute Nacht? Davon können immer mehr Sachsen nur träumen. Im Freistaat leben nicht nur die meisten Menschen mit psychisch bedingten Schlafstörungen. Dort ist auch die Zahl der ambulanten Diagnosen so stark gestiegen wie in keinem anderen Bundesland.
Unter dem Motto „ePA? Na sicher!“ werden Bürgerinnen und Bürger seit dem 1. Dezember 2025 in einer weiteren Informationskampagne über die elektronische Patientenakte (ePA) aufgeklärt. Ziel ist es, die Bekanntheit der ePA vor allem unter den Patientinnen und Patienten zu steigern.
Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin Judith Gerlach ruft anlässlich des „Tags der Krebsvorsorge“ am 28. November dazu auf, die Früherkennungs-Angebote konsequent wahrzunehmen. Gerlach betonte am Donnerstag in München: „Krebserkrankungen sind die zweithäufigste Todesursache im Freistaat.
Zum diesjährigen „Tag der Krebsvorsorge“ am Freitag (28. November) machen AOK und Deutsche Krebsgesellschaft auf Auswertungen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) aufmerksam, die neue Hinweise auf positive Effekte der HPV-Impfung zur Vermeidung von Gebärmutterhalskrebs liefern. Beide Akteure rufen dazu auf, die HPV-Impfquote bei Mädchen und Jungen in Deutschland weiter zu steigern, und weisen gleichzeitig auf die anhaltende Bedeutung der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchungen hin.
Viele Berufstätige haben offenbar große Lasten zu tragen, vor allem auch seelisch: Laut Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse verursachten Rückenschmerzen, Anpassungsstörungen und akute Belastungsreaktionen sowie depressive Episoden im vergangenen Jahr die meisten krankheitsbedingten Fehltage bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.