Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Der Leibniz-WissenschaftsCampus Digital Public Health (LWC DiPH), der interdisziplinäre Forschungsarbeit zum Thema Digitalisierung in Public Health, insbesondere in Bezug auf Prävention und Gesundheitsförderung, durchführt, untersuchte in einer Studie Einstellungen zu und Nutzung von digitalen Technologien für gesundheitsbezogene Zwecke. Dabei wurde die Digitalisierung in Bezug auf die Corona-Pandemie, die körperliche Aktivität sowie die digitale Gesundheitskompetenz thematisiert.
Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren in unterschiedlicher Weise in der Zeit von 1945 bis 1994 nach den Paragrafen 175, 175a StGB bzw. 151 StGB-DDR unter Strafe gestellt. Dieses Verbot war aus heutiger Sicht in besonderem Maße grundrechts- und menschenrechtswidrig. 2017 hob der Gesetzgeber deshalb auf dieser Grundlage ergangene strafgerichtliche Urteile auf. Zugleich erhielten betroffene Frauen und Männer wegen ihrer Verurteilung und einer etwa erlittenen Freiheitsentziehung einen Entschädigungsanspruch. Den Antrag dazu können sie noch bis zum 21. Juli 2022 beim Bundesamt für Justiz (BfJ) stellen.
Erst kribbelt die Lippe, später bilden sich kleine Bläschen: So kündigt sich typischerweise ein Lippenherpes an. Dahinter stecken Herpes-Viren, die viele Menschen in sich tragen. Bestimmte Arten dieser Viren können auch sexuell übertragen werden und verursachen Genitalherpes.
Bei jüngeren Personen, die gegen HPV geimpft werden, ist dies langfristig offenbar zu erwarten.
Krebserregende humane Papillomviren (HPV) verursachen nicht nur Krebserkrankungen im Anogenitalbereich wie Gebärmutterhalskrebs, sondern auch bösartige Tumoren im Kopf-Halsbereich, etwa Mundrachenkrebs (Oropharynxkarzinom). Seit geraumer Zeit ist eine Impfung gegen die krebserregenden Viren möglich, für Kinder und Jugendliche wird sie kostenfrei angeboten. Langfristig könnte sich dadurch die Zahl der Erkrankungen an Mundrachenkrebs reduzieren, wie Wissenschaftler aus den USA in der Fachzeitschrift JAMA Oncology berichteten.