Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Welcher Dienst wird eingesetzt?
Matomo
Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?
Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.
Welche Daten werden erfasst?
IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)
Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell
Betriebssystem-Version
Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins
aufgerufene URLs
die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)
Verweildauer
heruntergeladene PDFs
eingegebene Suchbegriffe.
Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).
Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?
Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.
Wo werden die Daten verarbeitet?
Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.
Medizinischer Fortschritt und steigender Wohlstand führen dazu, dass die Menschen in unserer Gesellschaft immer älter werden. Im Jahr 2020 waren hierzulande 20 465 Menschen 100 Jahre alt und älter. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 3 523 mehr Hochbetagte als im Jahr 2019.
Naturheilkunde und Homöopathie, Misteltherapie, Ayurveda und Zen-Meditation, Krebsdiäten und Nahrungsergänzungsmittel – viele Krebspatientinnen und Krebspatienten interessieren sich für komplementäre und alternative Methoden, kurz KAM genannt. Angst vor Nebenwirkungen oder einem Rückfall oder der Wunsch selbst aktiv zu werden und die Kontrolle zu behalten, können mögliche Beweggründe sein. Das ist verständlich. Trotzdem ist Vorsicht geboten.
BZgA-Merkblatt will bei Entscheidungsfindung unterstützen
Die Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche ist in vielen Familien ein wichtiges Thema, das oft mit Unsicherheiten behaftet ist. Seit Juni 2021 können nun auch Kinder ab 12 Jahren gegen das Coronavirus geimpft werden. Mit ihrem neuen Merkblatt zur Corona-Schutzimpfung für Kinder möchte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Eltern und Sorgeberechtigte bei der Entscheidungsfindung unterstützen.
Das Leitlinienprogramm Onkologie hat unter Federführung der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG), der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO), der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO) die S3-Leitlinie „Komplementärmedizin in der Behandlung von onkologischen PatientInnen“ erarbeitet. Es wurden 155 Empfehlungen bzw. Statements formuliert, die nicht nur OnkologInnen, sondern allen Haus- und FachärztInnen, die Krebsbetroffene begleiten und behandeln, wichtige Empfehlungen und Informationen zur vorliegenden Evidenz bieten.
Jeder schläft mal schlecht. Das kann insbesondere an heißen Sommernächten vorkommen. Dauert schlechter Schlaf länger an, fragen sich viele, ob möglicherweise eine ernsthafte Schlafstörung vorliegt. Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen schlechtem Schlaf und einer krankhaften Schlafstörung – der Insomnie? Die Stiftung Gesundheitswissen klärt in einer neuen Gesundheitsinformation darüber auf.