Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Meldungen zum Thema

  • BZgA und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung rufen gemeinsam mit den Schauspielern Klaus J. Behrendt und Dietmar Bär zur Beteiligung an der Gemeinschaftsaufgabe Organ- und Gewebespende auf

  • G-BA passt Früherkennungsprogramm an

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die obere Altersgrenze für die Teilnahme am Früherkennungsprogramm auf Brustkrebs angehoben. Zukünftig können auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren alle zwei Jahre am Mammographie-Screening teilnehmen.

  • Innovationsausschuss empfiehlt Transfer in die Regelversorgung

    Patientinnen und Patienten mit einer leichten oder mittelschweren Depression wird zukünftig eine weitere Behandlungs­option zur Verfügung stehen.

  • Unterversorgung vorbeugen

    Unser Körper kann Jod nicht selbst bilden. Das natürlich vorkommende Spurenelement ist für die Gesundheit des Menschen lebensnotwendig.

  • Eine ausreichende Jodversorgung ist für jeden Menschen in jeder Lebensphase wichtig – insbesondere aber in Schwangerschaft und Stillzeit.

    Denn Jod ist ein lebenswichtiges Spurenelement, das für die Bildung von Schilddrüsenhormonen benötigt wird. Diese Hormone steuern zahlreiche Stoffwechselprozesse. Babys brauchen Jod darüber hinaus für ihre körperliche und geistige Entwicklung.