Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit

Fächerübergreifendes Konsensuspapier ab sofort erhältlich
Deutschlands Chirurginnen haben mit dem Konsensuspapier zum Thema „Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit“ einen Meilenstein erreicht. Es bietet umfassende Informationen und Empfehlungen, um schwangere Chirurginnen, aber auch Betriebs- und Arbeitsmediziner, Führungskräfte und Behörden besser zu informieren und zu unterstützen, was letztlich zu einer sichereren Arbeitsumgebung und besseren Karriereperspektiven führt. Denn immer noch wird durch Unsicherheit und Unwissenheit nach dem Motto „Sicher ist sicher“ in vielen Kliniken im Falle einer Schwangerschaft ein pauschales betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Und das, obwohl die operative Tätigkeit von Schwangeren nach der Überarbeitung des Mutterschutzgesetzes seit 2018 mit einer individuellen Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich erlaubt ist. „Bisher gibt es kein vergleichbares Dokument, weder für andere Berufe noch für andere medizinische Fachrichtungen. Die Arbeitsplatzgestaltung von Schwangeren und Stillenden wird damit immer mehr an Sicherheit und vor allem Normalität gewinnen“, sagt Prof. Dr. Markus Scheibel, stellvertretender Präsident der DGOU.

Die 50-seitige Broschüre beinhaltet sogenannte Positivlisten, die Operationen und Eingriffe aufführen, bei denen Schwangere unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen unbedenklich zum Skalpell greifen dürfen. Sie wurden von den jeweiligen wissenschaftlichen Fachgesellschaften freigegeben und liegen für folgende 14 chirurgischen Fächer vor: Dermatologie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Herzchirurgie, Kinderchirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Ophthalmochirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, Thoraxchirurgie, Urologie, Viszeralchirurgie.

Konsensuspapier ist praktische Hilfestellung und Leitfaden
Zuvor werden nicht nur grundlegende Sicherheitsaspekte am Arbeitsplatz erläutert, sondern auch spezifische Empfehlungen zu klassischen Risikothemen wie Infektionsgefahr, Strahlenschutz und Narkosegase gegeben. „Das Konsensuspapier dient damit als praktische Hilfestellung und Leitfaden für das Erstellen der im Mutterschutzgesetz geforderten individuellen Gefährdungsbeurteilung“, sagt Dr. Maya Niethard, die als Leiterin der DGOU-Initiative Operieren in der Schwangerschaft (OPidS) vor zehn Jahren das Thema angestoßen hat. Diese Initiative trug zur Reformierung des Mutterschutzgesetzes im Jahr 2018 bei.

Mit dem Konsensuspapier erfährt OPidS eine bedeutende Weiterentwicklung. Dahinter steht ein interdisziplinäres Team von Expertinnen, die verschiedene Aspekte beleuchtet haben: Hauptverantwortliche für das Erstellen der Positivlisten war Dr. Andrea Kreuder (Gynäkologie und Geburtshilfe), die zusammen mit den Autorinnen Dr. Maya Niethard (Orthopädie und Unfallchirurgie), Prof. Dr. habil. Doreen Richardt (Herzchirurgie und Gefäßchirurgie) und PD Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser (Neurochirurgie) die klinische Seite für alle beteiligten Fachgesellschaften vertreten. Das arbeitsmedizinische Wissen brachte Prof. Dr. Dr. Sabine Wicker ein. Ein äußerst wichtiger Bereich, da die Betriebsmedizin sowohl den Arbeitgeber als auch die Beschäftigten bei der Umsetzung des Mutterschutzgesetzes berät. An der Darstellung der mutterschutzrechtlichen Basics hat Marianne Weg, Expertin des Deutschen Juristinnenbundes für Fragen des Arbeits- und Mutterschutzes, mitgewirkt. Zudem beteiligten sich für die Positivlisten jeder einzelnen Fachgesellschaft eine Vielzahl von Autorinnen und Autoren.

DGCH wünscht sich schnelle praktische Umsetzung
Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) hat die Herausgeberschaft für die Broschüre übernommen. Sie gibt die im Konsens erarbeiteten und verabschiedeten Positivlisten den obersten Landesbehörden, die für Arbeitsschutz und Mutterschutz verantwortlich sind, dem Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie den zuständigen Berufsgenossenschaften weiter. „Wir würden es begrüßen, wenn diese aus der Erfahrung sowie wissenschaftlicher Evidenz vorliegenden Erkenntnisse nun schnell in der Praxis ankommen und die Arbeitsplatzgestaltung von Schwangeren und Stillenden als ganz normale betriebliche Aufgabe gelebt wird“, sagt DGCH-Generalsekretär Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen.

Die Ziele des Konsensuspapiers im Überblick:

  • Unsicherheiten und Fehlinformationen abbauen sowie Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten fördern, indem pragmatische Handlungsempfehlungen gegeben werden.
  • Diskriminierung in der Chirurgie reduzieren.
  • Förderung von Frauen in der Chirurgie stärken.
  • Beschäftigung und Weiterbildung hochqualifizierter Chirurginnen sicherstellen und so die Patientenversorgung auch langfristig aufrechterhalten.

Broschüre „Operative Tätigkeiten in Schwangerschaft und Stillzeit“, 2024

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) vom 09.09.2024