Webanalyse / Datenerfassung

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Aktuelle Meldungen

Mutterpass und Kinderuntersuchungsheft: Papier oder digital?

Ab dem zum 1. Januar 2022 geplanten Start der elektronischen Patientenakte (ePA) sind Mutterpass und Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft) für gesetzlich Krankenversicherte auch über die elektronische Patentenakte (ePA) digital abrufbar. Ab dann müssen sich Versicherte entscheiden, ob sie diese Unterlagen weiter in Papierversion oder digital führen lassen wollen; so zwei Beschlüsse des G-BA vom 16. September 2021. Eine „doppelte Buchführung“ wird es indes nicht geben, um Fehler zu vermeiden und den Dokumentationsaufwand in den Praxen in Grenzen zu halten. Ein Wechsel bei schon laufender Dokumentation ist zwar grundsätzlich möglich, soll aber wegen der damit einhergehenden Unvollständigkeit der Hefte bzw. der ePA vermieden werden. Ein Umstieg kann dann mit einer neu beginnenden Schwangerschaft (Mutterpass) oder einem neu geborenen Kind ab der U1 (Gelbes Heft) erfolgen.

Hintergrund: Der Gesetzgeber hat die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Ab dem 1. Januar 2022 muss sie flächendeckend in der Versorgung nutzbar sein. Die Beschlüsse treten nach Prüfung durch das Bundesminsterium für Gesundheit (BMG) und Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Zitiert nach einer Meldung des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) vom 02.11.2021