Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Mädchen und Frauen vor weiblicher Genitalverstümmelung schützen

Weibliche Genitalverstümmelung verletzt das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit von Mädchen und Frauen. Viele leiden ihr Leben lang unter erheblichen gesundheitlichen Problemen. Weltweit sind über 200 Millionen Frauen betroffen. Weibliche Genitalverstümmelung wird vor allem in afrikanischen Ländern, im Nahen Osten und in Südostasien praktiziert. In Deutschland leben etwa 68.000 Frauen mit einer weiblichen Genitalverstümmelung, bis zu 15.000 Mädchen sind davon bedroht.

Dazu erklärt Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwerwiegende Menschen­rechts­verletzung und in Deutschland mit Strafe bedroht. Gemeinsam mit den Communities und den Fachkräften werde ich alle Anstrengungen unter­nehmen, um bedrohte Mädchen und Frauen vor diesem Verbrechen zu schützen. Wir brauchen mehr Aufklärung und effektive Frühwarnsysteme, um Mädchen und Frauen noch besser zu schützen. Ich werde mich dazu eng mit Expertinnen und Experten und NGOs abstimmen, um praxisnahe Lösungen für die Arbeit vor Ort zu finden. Es geht mir dabei um niedrig­schwellige Aufklärungsarbeit und effektive Kooperationen zum Schutz von Mädchen und Frauen.“

Bundesministerin Anne Spiegel wird in einem Fachgespräch gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Communities, von NGOs, aus dem Gesundheitsbereich und weiteren Expertinnen und Experten Konzepte für effektive Frühwarnsysteme und Aufklärungsarbeit erörtern. Ein zentrales Thema dabei wird die Verwendung des von der Bundesregierung veröffent­lichten Schutzbriefs gegen weibliche Genitalverstümmelung sein. Die Gespräche knüpfen an die Empfehlungen aus der Bund-Länder-NGO-AG zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland an, die regelmäßig unter der Leitung des Bundesfamilienministeriums tagt, zuletzt am 19. Januar 2022.

Weitere Informationen

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung
Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung der Bundes­regierung ist in 16 Sprachen übersetzt und kann auf den Seiten des Bundes bestellt und heruntergeladen werden.
www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen

Bund-Länder-NGO-AG zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend leitet die Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland, in der sechs Bundesressorts, die Bundesländer, die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die Bundesärztekammer, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie Integra, die Dachorganisation von NGOs, die sich in Deutschland gegen weibliche Genitalverstümmelung einsetzen, vertreten sind. Die Arbeitsgruppe konzipiert und entwickelt Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland.

Bundesweites Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
Unterstützung erhalten Betroffene von weiblicher Genitalverstümmelung auch über das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 - 116 016. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das barriere­freie, anonyme und mehrsprachige Angebot steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Ergänzende Informationen auch unter:https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/weibliche-genitalverstuemmelung-80720

 

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.02.2022