Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Gerlach wirbt für Krebs-Vorsorgeuntersuchungen

Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin zum Weltkrebstag am 4. Februar - LGL-Präsident: Screening-Angebote konsequent nutzen
Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin Judith Gerlach hat anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar für Vorsorgeuntersuchungen geworben. Gerlach betonte am Freitag in München: „Je früher eine Krebserkrankung entdeckt wird, desto größer ist die Chance, sie zu heilen. Deshalb sind die Früh­erkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen sehr wichtig. Das gilt insbesondere auch für die Brustkrebs-Früherkennung. Darauf möchte ich in diesem Jahr, in dem wir einen Schwerpunkt auf die Frauengesundheit legen, ganz besonders aufmerksam machen.“

Gerlach fügte hinzu: „Das Bayerische Krebsregister am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat gezeigt, dass in Bayern die Sterberaten bei Brustkrebs erfreulicherweise seit Jahren zurückgehen. Mit unserem bayerischen Projekt ‚digiOnko‘ soll Brustkrebs mithilfe von Digitali­sierung noch besser vorgebeugt und gezielter behandelt werden können. Seit 2020 fördert das bayerische Gesundheitsministerium ,digiOnko‘ mit insgesamt 5,8 Millionen Euro.“

LGL-Präsident Prof. Dr. Christian Weidner verwies darauf, dass mehr als 10.000 Frauen im Freistaat jährlich an Brustkrebs erkranken. Er erläuterte: „Damit ist Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Bayern. Werden Brustkrebstumore frühzeitig entdeckt, haben betroffene Frauen Experten zufolge nahezu die gleichen Überlebenschancen wie der Bevölkerungsdurchschnitt – auch dank mittlerweile guter Krebstherapien.“ Die Angebote zur Brust­krebsfrüherkennung umfassen eine klinische Untersuchung der Brust ab dem Alter von 30 Jahren sowie das Mammographie-Screening ab 50 Jahren.

Der LGL-Präsident ergänzte: „Frauen zwischen 50 und 69 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Screening-Mammographie. Es ist wichtig, dieses Angebot zu nutzen. Einen Erfolg des Screening-Angebots belegen auch die sinkenden Brustkrebs-Fallzahlen in Bayern in der Altersgruppe der 60 bis 69-jährigen Frauen. Dennoch könnte der Trend bei den sinkenden Brustkrebs-Fallzahlen insgesamt noch deutlich positiver ausfallen. Denn bisher nimmt nur rund die Hälfte der anspruchsberechtigten Frauen die Früherkennung wahr.“

Die Kosten für das Screening-Programm werden von den Krankenkassen getragen. Derzeit erhalten Frauen zwischen 50 und 69 Jahren eine schriftliche Einladung zur Screeninguntersuchung. Ab dem 1. Juli 2024 können auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren am Screening teilnehmen, indem sie sich bei der regional zuständigen Stelle – hier der zentralen Stelle des Mammographie-Screening Bayerns – melden und einen Termin vereinbaren.

Weidner fügte hinzu: „Auch die Früherkennungsuntersuchungen bei Gebärmutterhalskrebs sollten regelmäßig wahrgenommen werden, denn auch hier hängen die Heilungschancen ganz wesentlich von der frühzeitigen Entdeckung ab.“ So haben Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren jährlich und Frauen ab 35 Jahren alle drei Jahre einen Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom). Für Kinder und Jugendliche gibt es zudem eine Schutzimpfung gegen einen der Hauptverursacher von Krebserkrankungen im Genitalbereich – Humane Papillomviren (HPV). Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen HPV im Alter von 9 bis 14 Jahren. Sie schützt gegen die meisten HPV-Typen, die Gebär­mutterhalskrebs verursachen.

Das Wissen darüber, welche Risikofaktoren es für bestimmte Krebserkrankungen gibt und welche Möglichkeiten der Vorsorge bestehen, ist ein wichtiger Teil der Gesundheitskompetenz. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention fördert daher im Rahmen seiner Initiative Gesund.Leben.Bayern. das Projekt „CCC München macht Schule digital – Digitale Vermittlung von Gesundheitskompetenz zur Prävention von Krebser­krankungen an Schülerinnen und Schüler“ des Comprehensive Care Centers (CCC) am Klinikum der Universität München.

Das Modellprojekt umfasst insgesamt zwölf Projekttage in unterschiedlichen Klassenstufen und Schularten, während derer mit einem digitalen Lern­konzept verschiedene Aspekte und Maßnahmen der Krebsprävention in interdisziplinären Arbeitsgruppen unter Beteiligung von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Medizinern, Psychologen, Sportmedizinern oder Ernährungswissenschaftlern thematisiert werden.

Krebserkrankungen werden seit 1998 im bayerischen Krebsregister erfasst. Dieses wird seit 2017 in erweiterter Form vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit geführt. Ziel ist es, die klinische Versorgung von Patientinnen und Patienten in den Regionen zu optimieren, Über- und Unter­versorgung vorzubeugen und etwaige epidemiologische Häufungen abzuklären. Allgemeine Informationen zum Bayerischen Krebsregister finden sich unter www.lgl.bayern.de/gesundheit/krebsregister/index.htm. Detaillierte Auswertungen, unter anderem zum Thema Brustkrebs, finden sich im Jahres­bericht 2023 des Bayerischen Krebsregisters – Krebs in Bayern in den Jahren 2015 bis 2019 – abrufbar unter www.bestellen.bayern.de/shoplink/lgl_ges_00114.htm.

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention vom 02.02.2024