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Aktuelle Meldungen

Geburtseinleitung: Helfen nicht medikamentöse Verfahren wie Rizinusöl oder Akupunktur?

Die Studienlage zu nicht medikamentösen Verfahren zur Geburtseinleitung reicht nicht aus, um Aussagen zum Nutzen oder insbesondere zum Schaden zu treffen.

Im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat ein interdisziplinäres Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter der Federführung mehrerer Institute der Medizinischen Fakultät und Uniklinik Köln untersucht, ob Schwangere ab der 37. Woche von nicht medikamentösen Methoden zur Geburtseinleitung profitieren können.

Ergebnis: Die vorliegende Evidenz reicht nicht aus, um Aussagen zum Nutzen oder insbesondere auch zum Schaden nicht medikamentöser Einleitungsverfahren zu treffen. Zugleich stehen gut untersuchte medikamentöse Verfahren zur Geburtseinleitung zur Verfügung. Besonders bei medizinischer Dringlichkeit stellen die hier untersuchten nicht medikamentösen Verfahren daher keine gute Alternative zur medikamentösen Einleitung der Geburt dar. Wenn bei Schwangeren der Wunsch besteht, zunächst auf medikamentöse Verfahren zu verzichten, sollten diese informiert entscheiden können. Dazu ist eine frühzeitige Information im Rahmen der Schwangerschaftsbetreuung über die mit den nicht medikamentösen Verfahren verbundene Unsicherheit wichtig.

Anfrage eines Bürgers war Ausgangspunkt des ThemenCheck-Berichts
Im Jahr 2021 wurden 21 % der Geburten in Deutschland eingeleitet. Mögliche Gründe dafür sind ein vorzeitiger Blasensprung, ein überfälliger Geburtstermin oder eine Präeklampsie („Schwangerschaftsvergiftung“). Droht Gefahr für Mutter oder Kind, kommen meist medikamentöse Verfahren mit nachgewiesener Wirksamkeit zum Einsatz. Bei erwartungsgemäß komplikationslosen Verläufen ohne Gesundheitsrisiko empfehlen manche Ärztinnen und Ärzte auch nicht medikamentöse Verfahren oder Schwangere setzen diese auf eigenen Wunsch ein.

Zu den sieben gängigsten nicht medikamentösen Verfahren zur Geburtseinleitung gehören Rizinusöl (als sog. „Wehencocktail“ mit oder ohne Alkohol), Nelken- und Nachtkerzenöl, Akupunktur, Akupressur, Mamillenstimulation (Brustwarzenstimulation) sowie die Empfehlung zu Geschlechtsverkehr.

Auf Vorschlag eines Bürgers hat das vom IQWiG beauftragte Wissenschaftsteam sich nun mit der Frage beschäftigt, ob erwachsene Schwangere mit einer Indikation zur Geburtseinleitung, bei denen aber trotzdem ein physiologischer Verlauf erwartet wird, von verschiedenen nicht medikamentösen Verfahren zur Geburtseinleitung profitieren. Betrachtet wurden Einlingsschwangerschaften ab der 37. Schwangerschaftswoche. Ein Nutzen dieser Verfahren läge etwa vor, wenn sie nachweislich die Zahl notwendiger Kaiserschnitte oder die Häufigkeit und Schwere von Geburtsverletzungen senken. Auch eine spürbare Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität würde als Nutzen gelten. Ergänzend zu den patientenrelevanten Endpunkten wurden im Bericht auch die Endpunkte Gabe von Schmerzmitteln und zeitlicher Rahmen der Geburt dargestellt.

Studienlage zu nicht medikamentösen Verfahren zur Geburtseinleitung ist unzureichend
Die Berichtsautorinnen und -autoren identifizierten insgesamt zwölf Studien zu sieben gängigen nicht medikamentösen Verfahren zur Geburtseinleitung. Lediglich eine Studie untersuchte den Vergleich eines nicht medikamentösen Verfahrens zur Geburtseinleitung (Mamillenstimulation) mit einem medikamentösen Verfahren (Oxytocin-Dauerinfusion). In den anderen elf Studien erhielten die Teilnehmerinnen der Vergleichsgruppe ein Placebo, eine Scheinbehandlung oder keine Behandlung.

Die Studienergebnisse zeigen keine gesundheitlichen Vor- oder Nachteile von Akupressur, Akupunktur und Empfehlung zu Geschlechtsverkehr gegenüber einer Scheinbehandlung, keiner Behandlung oder keiner Empfehlung. Möglich ist, dass Frauen, die in der Vergangenheit bereits Kinder geboren haben und zur Einleitung der aktuellen Geburt ihre Brustwarzen stimulieren, nach der Geburt weniger Blut verlieren als Frauen, die ihre Brustwarzen nicht stimulieren. Zudem deuten die Studienergebnisse an, dass die Einnahme von Rizinusöl sowie die Stimulation der Brustwarzen die Zeit bis zum Eintritt der Wehen oder zur Geburt verkürzen können. Ob dies aber einen Nutzen für die Frau bzw. das Kind mit sich bringt oder gar schädlich ist, bleibt offen. Die in Deutschland häufige Anwendung von Rizinusöl als Bestandteil eines sogenannten Wehencocktails wurde in keiner der eingeschlossenen Studien untersucht. Beim Einsatz von Nachtkerzenöl könnte es sein, dass eher zusätzliche Medikamente zur Geburtseinleitung nötig sind als unter Placebo. Viele relevante Aspekte wie etwa Lebensqualität, Geburtsverletzungen, Geburtserleben, Versterben oder Reanimation des Neugeborenen wurden in den Studien nicht untersucht.

Zusammenfassendes Fazit aus Sicht des IQWiG
Obwohl die Autorinnen und Autoren des ThemenCheck-Berichts insgesamt zwölf Studien zu sieben gängigen nicht medikamentösen Verfahren zur Geburtseinleitung identifizierten, lassen sich daraus keine Aussagen zum Nutzen oder insbesondere auch zum Schaden der untersuchten Verfahren ableiten. Wenn Dringlichkeit geboten ist, sind diese keine gute Alternative zur medikamentösen Einleitung der Geburt. Gerade bei Übertragung oder Terminüberschreitung kann aber bei Schwangeren der Wunsch bestehen, selbstbestimmt zu agieren und dabei zunächst auf medikamentöse Verfahren zu verzichten. Damit sie informiert entscheiden können, ist eine frühzeitige Information im Rahmen der Schwangerschaftsbetreuung über die mit den nicht medikamentösen Verfahren verbundene Unsicherheit wichtig.

Wer Schwangere zu nicht medikamentösen Verfahren berät, sollte sich zudem bewusst machen, dass einige dieser Verfahren sehr vom persönlichen Umfeld der Schwangeren abhängen, etwa die Empfehlung zum Geschlechtsverkehr. Dieses Umfeld kann sich im Verlauf der Schwangerschaft verändert haben. Dies erfordert Behutsamkeit und Umsicht in der Beratung und Respekt vor der persönlichen Situation der Schwangeren.

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom 05.06.2025