Webanalyse / Datenerfassung

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Aktuelle Meldungen

Geburtseinleitung: Helfen nicht medikamentöse Verfahren wie Rizinusöl oder Akupunktur?

Stellungnahmen zum vorläufigen ThemenCheck-Bericht bitte bis zum 7.3.2025.

In Deutschland werden 21 % der Geburten eingeleitet. Gründe dafür sind z. B. ein überfälliger Geburtstermin oder ein vorzeitiger Blasensprung. Eine Geburt wird meist medikamentös oder mit mechanischen Verfahren eingeleitet. Diese Maßnahmen können die Geburt beschleunigen, bringen aber auch verschiedene Nebenwirkungen und Risiken mit sich. Viele Frauen erkundigen sich daher auch nach traditionellen oder „natürlichen“ Methoden. Hierunter fallen zum Beispiel Rizinusöl, Nelkenöltampons oder Akupunktur.

Im Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) untersucht daher derzeit ein interdisziplinäres Team von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unter der Federführung der Medizinischen Fakultät und Uniklinik Köln der Universität zu Köln den

Nutzen einer Behandlung mit nicht medikamentösen Verfahren im Vergleich zu einer Behandlung mit medikamentösen Verfahren, mechanischen Verfahren, Placebo oder kontrolliertem Abwarten mit dem Ziel einer Geburtseinleitung bei Schwangeren mit Einling ab der 37+0 Schwangerschaftswoche.

Die nun vorliegenden vorläufigen Bewertungsergebnisse veröffentlicht das IQWiG mit dem Ziel, wichtige Argumente oder Hinweise aus der Fachöffentlichkeit und von anderen Interessierten miteinzubeziehen.

Das IQWiG bittet um Stellungnahmen
Zu dem vorläufigen Bericht bittet das IQWiG bis zum 7.3.2025 um Stellungnahmen. Es handelt sich dabei um eine Gesundheitstechnologie-Bewertung (engl. Health Technology Assessment = HTA) im Rahmen des IQWiG-Verfahrens ThemenCheck Medizin. Die Fragestellungen der ThemenCheck-Berichte gehen stets auf Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern zurück.

Interessierte Personen, Institutionen und (Fach-)Gesellschaften können Stellungnahmen abgeben. Gegebenenfalls führt das IQWiG eine wissenschaftliche Erörterung zur Klärung von weitergehenden Fragen aus den schriftlichen Stellungnahmen durch. Die Ergebnisse aus der Anhörung können zu Änderungen und/oder Ergänzungen des vorläufigen Berichts führen.

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom 07.02.2025