Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs: Das hat sich geändert

Neues Screening-Verfahren ab Januar 2020

Seit dem ersten Januar 2020 gibt es ein neues organisiertes Verfahren zur Früherkennung von Gebär­mutter­halskrebs. Was sich geändert hat und was gleich geblieben ist, hat der Krebsinformations­dienst für Sie zusammengefasst.

Warum zum Arzt gehen, obwohl man keine Beschwerden hat? Es gibt einige Krebsarten, bei denen sich Symptome erst spät bemerkbar machen. Ziel eines Krebs-Früherkennungsprogramms ist es, einen Tumor oder Tumorvorstufen frühzeitig zu erkennen: Letzteres ist beispielsweise bei der Früherkennungs­unter­suchung auf Gebärmutterhalskrebs – dem Zervixkarzinom – möglich. Frauenärzte können dabei Gewebeveränderungen am Muttermund und Gebärmutterhalskanal feststellen, bevor überhaupt ein Tumor entsteht.

Neues organisiertes Früherkennungsprogramm
Was bleibt gleich: Die allgemeinen Untersuchungen der inneren und äußeren Geschlechtsorgane bleiben weiterhin für alle Frauen ab 20 Jahren Teil der Vorsorge. Dabei tastet der Arzt oder die Ärztin beispiels­weise die Gebärmutter und die Eierstöcke durch die Bauchdecke ab. Zur Vorsorge gehört außerdem die Frage nach Beschwerden und anderen Vorerkrankungen.

Bei Frauen zwischen 20 und 34 Jahren machen die Frauenärzte bei der jährlichen Untersuchung zudem einen Abstrich vom Gebärmutterhals und vom Gebärmutterhalskanal, um sie auf Gewebeveränderungen zu untersuchen.

Neu ab dem 1. Januar 2020:

  • Frauen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren erhalten alle fünf Jahre eine Einladung von ihrer Krankenkasse zur Früherkennungsuntersuchung. Dem Schreiben beigelegt sind Informationen zum Früherkennungsprogramm.
  • Frauen ab 35 Jahren können einen Pap-Abstrich nur noch alle drei Jahre, aber dafür zusätzlichen zu einem Test auf das Humane Papillom-Virus (kurz HPV), in Anspruch nehmen. Fachleute sprechen vom sogenannten Kombinationstest (kurz: Ko-Test).
  • Die Untersuchung auf Zellveränderungen (zytologische Untersuchung) ist nach der Entnahme des Abstrichs auch mit einem Dünnschichtverfahren (Dünnschichtzytologie) möglich.

Keine zusätzlichen Tests notwendig: Arztpraxen bieten ihren Patientinnen oft zusätzliche Leistungen an, sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Krankenkassen zahlen bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs jedoch alle notwendigen Untersuchungen. Zusätzliche Tests haben derzeit noch keinen nachweisbaren Nutzen.

Zur gesamten Meldung

Zitiert nach einer Meldung des Krebsinformationsdienstes vom 03.01.2020

Weitere Informationen zu Gebärmutterhalskrebs finden Sie im Frauengesundheitsportal