Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Fachgremium überprüft Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen und sie zu schützen. Ob Deutschland seinen Verpflichtungen nachkommt, überprüft nun ein unabhängiges Gremium von Fachleuten des Europarats.

Vom 6. bis zum 10. September ist ein unabhängiges Fachgremium des Europarats, GREVIO (group of experts on action against violence), in Deutschland zu Gast. Ziel des Besuchs ist es, zu prüfen, ob und wie das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul-Konvention, hier umgesetzt wird. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu bekämpfen und sie davor zu schützen. Die GREVIO-Delegation wird mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung, der Landesregierungen Bayerns, Brandenburgs, Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens, der Berliner Staatsanwaltschaft sowie der Zivilgesellschaft Gespräche führen.

Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesfrauenministerium, würdigte die Bedeutung des Überprüfungsverfahrens bei der Auftaktveranstaltung:

"Deutschland hat sich zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt verpflichtet. GREVIO leistet dabei einen wichtigen Beitrag, um die europaweite Umsetzung zu beobachten und damit für internationale Vergleichbarkeit zu sorgen. Die Berichte, die GREVIO veröffentlicht, liefern uns eine wertvolle Grundlage für politische Entscheidungen. Denn in ihnen werden gute Beispiele dargestellt und wichtige Empfehlungen für die Weiterentwicklung ausgesprochen."

Gremium legt Bericht über die Umsetzung vor
Deutschland hat am 11. Mai 2011 mit anderen Mitgliedstaaten des Europarats die Istanbul-Konvention unterzeichnet. Sie ist am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Mit der Ratifizierung verpflichtet sich Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten.

Alle fünf Jahre überprüft GREVIO, ob die Verpflichtungen aus der Konvention eingehalten werden. Im ersten Schritt des Monitoringverfahrens reichte Deutschland am 1. September 2020 einen offiziellen Staatenbericht beim Europarat ein. Der zweite Schritt ist nun der Besuch der GREVIO-Delegation. Sie wird ihren Bericht im September 2022 veröffentlichen.

Zitiert nach einer Meldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.09.2021