Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Krebsmedizin 2026: Neue Entwicklungen im Überblick

Die Krebsmedizin entwickelt sich stetig weiter. Auch für das Jahr 2026 zeichnen sich neue Entwicklungen ab. Einige eröffnen neue Möglichkeiten in der Behandlung. Andere betreffen den Alltag vieler Betroffener ganz direkt. Dieser Überblick gibt Beispiele, was Patientinnen und Patienten, Angehörige und Interessierte erwarten können.

Neue Medikamente und Therapien in der Krebsmedizin

Auch bei den Krebsmedikamenten gibt es laufend Weiterentwicklungen. Für 2026 werden neue Wirkstoffe für bestimmte Krebsarten erwartet. Sie richten sich jeweils an klar definierte Patientengruppen.

Neue Medikamente für einige Krebsarten

Ein Beispiel ist ein neues Medikament zur Behandlung von oberflächlich wachsendem Blasenkrebs: "Nogapendekin alfa inbakicept". Dabei handelt es sich um eine spezielle Form der Immuntherapie: Sie verstärkt Aktivierungssignale für Abwehrzellen, damit diese Krebszellen gezielter angreifen können. Das Medikament ist für Erkrankte gedacht, bei denen ein hohes Risiko besteht, dass der Krebs zurückkehrt oder weiter wächst.

  • Wichtig zu wissen: Vorgesehen ist zunächst eine sogenannte bedingte Zulassung. Das bedeutet, dass das Medikament vorläufig eingesetzt werden darf, obwohl noch nicht alle Studien abgeschlossen sind. Seine Wirkung und Sicherheit werden daher weiterhin genau beobachtet.

Auch bei Lungenkrebs erweitert sich das Behandlungsspektrum. Mit Aumolertinib wird es beispielsweise eine weitere zielgerichtete Therapie geben. Sie greift in bestimmte Signalwege der Krebszellen ein und bremst so ihr Wachstum. Das Therapiekonzept ist bekannt, die Auswahl an verfügbaren Behandlungen in diesem Bereich wächst jedoch weiter.

Für weit fortgeschrittenen oder metastasierten Brustkrebs wird mit Imlunestrant ein neues Medikament aus der Antihormontherapie erwartet. Es richtet sich an Patientinnen mit Hormonrezeptor-positivem Brustkrebs und einer bestimmten genetischen Veränderung in den Krebszellen. Imlunestrant blockiert Östrogenrezeptoren und fördert den Abbau der Rezeptoren. So kann Östrogen das Wachstum dieser Krebszellen nicht mehr anregen.

Zelltherapie beim schwarzen Hautkrebs: noch in Prüfung

Eine neue Form der zellulären Immuntherapie wird derzeit beim schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom) untersucht.

  • Dabei werden körpereigene Abwehrzellen direkt aus dem Tumor entnommen (tumorinfiltrierende Lymphozyten, TIL).
  • Diese Zellen werden außerhalb des Körpers im Labor vermehrt und anschließend dem Patienten oder der Patientin wieder verabreicht, um das Immunsystem gezielt gegen den Tumor zu aktivieren.

In den USA ist eine solche Therapie bereits zugelassen. In Europa wird sie derzeit von der europäischen Arzneimittelagentur geprüft. Das kann ein bis anderthalb Jahre dauern. Ob die Zelltherapie bereits 2026 verfügbar sein wird, ist daher noch offen.

mRNA-Impfstoff gegen Krebs: noch keine Bestätigung

Immer wieder ist zu lesen, dass 2026 ein erster mRNA-Impfstoff gegen Krebs kommen soll. Dafür gibt es bislang jedoch keine offizielle Bestätigung. Ein Zulassungsantrag in Europa liegt derzeit nicht vor. Ob es 2026 tatsächlich zu einer Zulassung kommt, bleibt daher unklar.

Früherkennung von Lungenkrebs startet voraussichtlich 2026

Ein großer Schritt ist die geplante Einführung der Früherkennung von Lungenkrebs.

Wer kann teilnehmen?

Das Angebot richtet sich an Menschen mit hohem Risiko. Teilnehmen kann, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • starke Raucherin oder Raucher
  • im Alter von 50 bis 75 Jahren
  • ohne aktuelle Beschwerden

Wie funktioniert die Untersuchung?

Für die Früherkennung von Lungenkrebs kommt eine spezielle Computertomographie (CT) zum Einsatz. Sie arbeitet mit einer niedrigen Strahlendosis. Dadurch ist die Belastung geringer als bei herkömmlichen CT-Untersuchungen.

Ab wann geht es los?

Die Früherkennung soll voraussichtlich ab April 2026 starten. Vorher müssen Praxen und Kliniken noch Vorbereitungen treffen. So wird sichergestellt, dass die Untersuchung überall in guter Qualität angeboten wird.

Neue Empfehlungen zu Ernährung und Bewegung bei Krebs

Für viele Menschen mit Krebs spielen Ernährung und Bewegung eine große Rolle. Gleichzeitig sehen sie sich häufig mit widersprüchlichen Empfehlungen konfrontiert.

Für das Jahr 2026 werden neue, wissenschaftlich geprüfte Leitlinien-Empfehlungen zu diesen beiden Themen erwartet. Sie richten sich vor allem an Ärztinnen, Ärzte und andere Fachleute, die Menschen mit Krebs beraten, betreuen und behandeln.

Aktualisierte Leitlinie zur Ernährung bei Krebs

Empfehlungen zur Ernährung bei Krebs gibt es schon seit vielen Jahren. Die bisher gültige Leitlinie wurde jedoch vor 10 Jahren veröffentlicht. Für das Jahr 2026 ist nun die Veröffentlichung einer umfassenden Aktualisierung geplant. Dabei werden die wissenschaftlichen Erkenntnisse umfassend bewertet und die entsprechenden Empfehlungen an den aktuellen Wissensstand angepasst oder neue Empfehlungen formuliert.

Ein interessanter Schwerpunkt: Die neue Leitlinie nimmt verbreitete Ernährungsformen genau unter die Lupe. Dazu gehören zum Beispiel:

  • vegetarische Ernährung
  • vegane Ernährung
  • Fasten
  • ketogene Diäten
  • sogenannte Krebsdiäten nach Budwig oder nach Breuß

Solche Konzepte werden Krebspatienten von ihrem Umfeld manchmal gut gemeint empfohlen oder in den sozialen Medien beworben. Oft fehlen dafür aber klare Belege. Die neue Leitlinie stellt nun dar, was sinnvoll ist, was nicht schadet und wo man eher vorsichtig sein sollte.

Neue Leitlinie zur Bewegung bei Krebs

Bewegung spielt bei Krebs eine wichtige Rolle. Bisher fehlte jedoch eine umfassende Darstellung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch Bewegung und Sport auf höchstem Qualitätsniveau in Form einer sogenannten S3-Leitlinie.

Für 2026 wird erstmals eine solche Leitlinie erwartet. Dafür haben Fachleute sehr viele hochwertige Studien ausgewertet und deren Ergebnisse systematisch geprüft und zusammengefasst.

Ziel ist es, aufzuzeigen, in welchen Situationen eine Bewegungstherapie bei Krebs empfohlen ist. Die Leitlinie soll Fachleuten helfen, Bewegung gezielt in Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge einzubinden und so die Versorgung von Menschen mit Krebs weiter zu verbessern.

Zitiert nach einer Meldung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) vom 29.12.2025