Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Entschieden gegen Genitalverstümmelung vorgehen: Ministerin Giffey stellt Schutzbrief vor

Zum internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung stellt Bundesfrauenministerin Franziska Giffey einen Schutzbrief vor, der Mädchen vor Genitalverstümmelung schützen soll.

Weltweit sind über 200 Millionen Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen, 3 Millionen Mädchen sind von ihr bedroht. Alleine in Deutschland leben 68.000 Frauen, die eine Genitalverstümmelung über sich ergehen lassen mussten. Und 15.000 Mädchen leben in der Angst, dass ihnen eine solche schwere Körperverletzung angetan wird.

Oftmals wird die weibliche Genitalverstümmelung während der Ferienzeiten in den Herkunftsländern durchgeführt. Um Mädchen davor zu schützen hat Ministerin Giffey in enger Abstimmung mit Nichtre­gierungs­organisationen, den Ländern und den zuständigen Ressorts der Bundesregierung einen Schutz­brief gegen weibliche Genitalverstümmelung entwickelt, den die Familien und gerade auch die betrof­fenen Mädchen mit auf ihre Reisen in die Herkunftsländer nehmen sollen.

Der Schutzbrief informiert über die Strafbarkeit in Deutschland, auch wenn die weibliche Genitalver­stüm­melung im Ausland vorgenommen wird. Es drohen bis zu 15 Jahre Haft. Weiterhin wird über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels informiert. Durch diese konkreten Informationen sollen Familien davon abgehalten werden, auf Reisen eine Genitalverstümmelung an ihren Töchtern durchzuführen. Der offizielle Schutzbrief gibt ihnen starke und überzeugende Argumente gegen den gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern an die Hand.

Bundesministerin Franziska Giffey: „Mit dem Schutzbrief haben wir ein wichtiges Instrument gegen weibliche Genitalverstümmelung geschaffen, das den Mädchenberatungsstellen vor Ort und den Mädchen selbst Hilfestellung geben wird. In meiner Zeit als Bürgermeisterin in Berlin-Neukölln hätte ich mir eine solche konkrete Unterstützung von oberster Stelle der Bundesregierung immer gewünscht. Der Schutz­brief macht Familien deutlich, dass das deutsche Recht bei dieser archaischen Straftat nicht an unseren Landesgrenzen Halt macht und weist sie auf die ernsthaften Konsequenzen hin. Morgen ist der inter­natio­nale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung. Er erinnert daran, um was für eine schwer­wiegende Menschenrechtsverletzung es sich hier handelt. Betroffene Frauen leiden unter lebenslangen Schmerzen und gesundheitlichen Problemen. Ihnen wird ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung genom­men. Gegen diese grausame Praxis müssen wir entschieden vorgehen.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, Bundesaußenminister Heiko Maas, Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben den Schutzbrief ebenfalls mitunterzeichnet.

Der Schutzbrief wird auf den Webseiten der beteiligten Ministerien, der Bundesländer sowie diverser NGOs zum Herunterladen und Bestellen bereitstehen (auf der Seite des BMFSFJ hier: bmfsfj.de/fgm-schutzbrief).

Der gedruckte Flyer soll künftig bei NGOs, Beratungsstellen und Arztpraxen ausliegen und so das Beratungs­personal bei der Aufklärung unterstützen. Gedruckt hat der Flyer die Größe eines Reisepasses, so dass er bequem auf Reisen mitgenommen werden kann. Zudem wird der Schutzbrief zeitnah in andere Sprachen übersetzt werden (neben Englisch und Französisch auch in verschiedene afrikanische und asiatische Sprachen).

Weitere Informationen
Das BMFSFJ leitet die Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland, in der sechs Bundesressorts, die Bundesländer, die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die Bundesärztekammer, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie Integra, die Dachorganisation von NGOs, die sich in Deutschland gegen weibliche Genitalverstümmelung einsetzen, vertreten sind. Die Arbeitsgruppe konzipiert und entwickelt Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland.

Bundesweites Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
Unterstützung erhalten Betroffene von weiblicher Genitalverstümmelung auch über das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 - 116 016. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das barrierefreie, anonyme und mehrsprachige Angebot steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Weitere Hintergrundinformationen

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen/migrantinnen-schuetzen/genitale-verstuemmelung-bei-frauen-und-maedchen/genitale-verstuemmelung-bei-frauen-und-maedchen/80720

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.02.2021