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Aktuelle Meldungen

DMP für Osteoporose-Patienten beschlossen

Patientinnen und Patienten, bei denen eine medikamentös behandlungsbedürftige Osteoporose diagnos­tiziert wurde, können sich zukünftig in einem strukturierten Behandlungs­programm (Disease-Manage­ment-Programm, DMP) leitlinien­gerecht versorgen lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Details zur Teilnahme und den verschiedenen Versorgungs­aspekten beschlos­sen. Wie bei jedem DMP spielt die Aufklärung der Patientin oder des Patienten über die Erkrankung sowie über lebensstil­bezogene Einfluss­faktoren wie Ernährung und Bewegung eine besondere Rolle. Wissen­schaftliche Grundlage des neuen DMP bildet die Leitlinienrecherche des Instituts für Qualität und Wirt­schaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

„Die Osteoporose gehört zu den chronischen Erkrankungen, die dem G-BA aus der Fachwelt für ein DMP vorgeschlagen wurden. Das Thema konnte angenommen werden, da die hierfür notwendigen Kriterien vorlagen: Geprüft hatte der G-BA beispielsweise, ob es evidenzbasierte Leitlinien gibt, ob die bestehende Versorgungsqualität durch ein DMP verbessert und ob der Krankheitsverlauf durch die Eigeninitiative der Patientin oder des Patienten beeinflusst werden kann“, sagte Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP. „Ich freue mich, dass wir nun die Bera­tun­gen zu den Details abschließen konnten. Die Patientinnen und Patienten werden von dem wissenschaftlich auf dem neuesten Stand befindlichen Behandlungskonzept profitieren.“

Osteoporose ist eine Skeletterkrankung, bei der aufgrund einer niedrigen Knochendichte und -stabilität ein erhöhtes Risiko für Brüche besteht. Besonders häufig tritt die Krankheit im fortgeschrittenen Lebens­alter auf. Überdurchschnittlich betroffen sind postmenopausale Frauen.  

Das DMP richtet sich an Patientinnen und Patienten mit einer medikamentös behandlungsbedürftigen Osteo­porose. Frauen können sich ab dem vollendeten 50. Lebensjahr in ein DMP einschreiben lassen, Männer ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.

Ziel des DMP ist es insbesondere, (weitere) Knochenbrüche zu vermeiden, das Fortschreiten der Erkran­kung zu verhindern und Schmerzen zu reduzieren.

Die therapeutischen Maßnahmen, die der G-BA in die DMP-Anforderungen aufgenommen hat, sind in Abhängig­keit von Alter und Begleiterkrankungen der Patientin oder des Patienten auszuwählen. Die Empfeh­lungen für die medikamentöse Therapie sind spezifiziert für Männer und/oder postmenopausale Frauen. Die Empfehlungen für die nichtmedikamentöse Therapie betreffen beispielsweise lebensstil­bezo­gene Schulungen, die Ermittlung des Sturzrisikos ab einem Lebensalter von 70 Jahren und das Angebot von Funktionstraining oder Rehabilitationssport.  

Der G-BA legt den Beschluss nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vor. Nach Nichtbean­standung treten die Anforderungen an das DMP Osteoporose am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft.

Patientinnen und Patienten steht das neue DMP zur Verfügung, sobald die gesetzlichen Krankenkassen mit Ärztinnen und Ärzten und/oder Krankenhäusern Verträge zur praktischen Umsetzung des DMP abge­schlossen haben.

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 16.01.2020

Weitere Informationen zu Osteoporose finden Sie im Frauengesundheitsportal