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Aktuelle Meldungen

Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel legt dritten Bericht vor

Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel legte seinen dritten Bericht zu Menschen­handel in Deutsch­­land vor. Finanziert wurde der Bericht vom Bundes­familien­ministerium. Er bietet wichtige Erkenntnisse, um Betroffene besser zu schützen.

Am 18. Oktober, dem Europäischen Tag gegen Menschenhandel, hat der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) e.V. seinen dritten Bericht zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutsch­land veröffentlicht. Die Datenerhebung bezieht sich auf das Jahr 2021 und wurde vom Bundes­familien­ministerium finanziert. 

Der dritte Bericht des KOK legt den Fokus auf die Bedarfe der Betroffenen und ergänzt die Kriminal­statistiken von Bund und Ländern. Er bietet wichtige Erkenntnisse, um die Politik zum Schutz der Betroffenen weiterzuentwickeln, aber auch für eine erfolgreiche Strafverfolgung des Menschenhandels und der Ausbeutung.

Mädchen und junge Frauen besonders betroffen
Für den Bericht wurden 612 Beratungsfälle ausgewertet, die im Jahr 2021 (Januar bis Dezember) bei ausgewählten spezialisierten Fachberatungsstellen in Deutschland registriert waren. Bei der Mehrheit (96 Prozent) der Fälle waren Frauen und Mädchen betroffen. 73 Prozent der Betroffenen waren zwischen 22 und 29 Jahre alt. 60 Prozent kamen aus westafrikanischen Ländern, knapp fünf Prozent der Betroffenen aus Deutschland.

Der Bericht ermöglicht einen Blick über das kriminalistische Hellfeld hinaus: Während das Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung des Bundeskriminalamts ausschließlich Fälle erfasst, in denen ein Ermit­tlungs­verfahren abgeschlossen wurde (510 abgeschlossene Ermittlungsverfahren im Jahr 2021, ein Anstieg von 9,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr), wurden im Bericht des KOK in nur 29 Prozent der erfas­sten Fälle Ermittlungsverfahren eingeleitet. Entscheidend sind zudem die im Bericht enthaltenen Informa­tionen zu der sozial- und aufenthaltsrechtlichen Situation der Betroffenen.

Sonderprojekt zum Schutz Geflüchteter aus der Ukraine
­Die Auswirkungen der Fluchtbewegung aus der Ukraine auf das Phänomen des Menschenhandels sind im Bericht des KOK noch nicht abgebildet, weil der Berichtszeitraum das Jahr 2021 umfasst. Das Bundes­familien­ministerium stellt aktuell zusätzliche Mittel für ein Sonderprojekt des KOK zum Schutz Geflüchteter aus der Ukraine zur Verfügung. So sollen Bedarfe von Geflüchteten und Fachberatungsstellen ermittelt werden.

Förderung des KOK
Das Bundesfamilienministerium fördert die Arbeit des KOK seit 1999. Die enge Zusammenarbeit und der kontinuierliche Austausch zwischen KOK, Bundesfamilienministerium und vielen weiteren Behörden auf Bundes- und Landesebene haben europaweiten Vorbildcharakter.

Unabhängige Berichterstattungsstelle zu Menschenhandel
Die Datensammlung und -auswertung sind für die Bekämpfung des Menschen­handels wesentlich. So lassen sich politische Maßnahmen ableiten, um die Menschenrechtsverletzung noch effizienter zu bekäm­pfen und Betroffene noch besser zu unterstützen. Deshalb plant die Bundes­regierung, dass im November eine unabhängige Berichterstattungsstelle zum Thema Menschenhandel vollumfänglich ihre Arbeit auf­nimmt.

Zitiert nach einer Meldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.10.2022