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Aktuelle Meldungen

Brustkrebs-Früherkennung künftig für Frauen ab 45 zulässig

Verordnungsnovelle erleichtert auch mobiles Mammographie-Screening

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat heute die Zweite Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung verkündet. Die Novelle dient zwei wichtigen Zielen: Die Mammographie, also eine Röntgen-Untersuchung, zur Brustkrebs-Früherkennung ist künftig für Frauen bereits ab 45 Jahren zulässig. Und der Einsatz mobiler Untersuchungseinheiten, sog. Mammobile, wird einfacher. Künftig dürfen dort besonders erfahrene Medizinische Fachangestellte Mammographieaufnahmen anfertigen und die ständige ärztliche Aufsicht kann mittels moderner IT auch aus der Ferne erfolgen. Klare Anforderungen sorgen dafür, dass dabei das hohe Strahlenschutzniveau gesichert bleibt. Bundesumweltminister Schneider: „Brustkrebs-Früherkennung kann Leben retten. Die neuen Regelungen kommen auch jüngeren Frauen zugute und stärken die Mammographie-Versorgung im ganzen Land. Gerade im ländlichen Raum ist eine flächendeckende Versorgung keine leichte Aufgabe. Mobiles Screening ist hier ein wichtiges Angebot und wird dank moderner IT künftig einfacher und besser verfügbar."

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung tritt am 5.03.2026 in Kraft. Für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren schafft sie die rechtliche Voraussetzung für eine Mammographie.

Eine Kosten-Übernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung für Frauen zwischen 45 und 49 Jahren ist jedoch erst nach einem entsprechenden Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) möglich. Nach Inkrafttreten der Verordnung des Bundesumweltministeriums hat der G-BA maximal 18 Monate Zeit, über eine Absenkung der unteren Altersgrenze im Mammographie-Screening auf 45 Jahre auch in seiner Krebsfrüherkennungs-Richtlinie zu entscheiden. Nach rechtsaufsichtlicher Prüfung des Beschlusses und Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit kann der Beschluss in Kraft treten. In der Zwischenzeit wären die Kosten für eine solche Untersuchung als individuelle Gesundheitsleistungen von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

Weitere Informationen

Schon heute fertigen Medizinische Fachangestellte unter Aufsicht einer Ärztin oder eines Arztes Mammographieaufnahmen in Praxen und Kliniken an. Durch die Verordnung wird nun Rechtssicherheit geschaffen, unter welchen Voraussetzungen besonders erfahrene Medizinische Fachangestellte im Rahmen der Brustkrebsfrüherkennung Mammographieaufnahmen technisch anfertigen dürfen, wenn keine Ärztin oder kein Arzt physisch vor Ort ist. Die Verordnung sichert ein hohes Strahlenschutzniveau und es werden klare Anforderungen an die ständige ärztliche Aufsicht festgelegt, die unter Nutzung moderner digitaler Technologien ausgeübt werden muss. Hier zielt die Verordnungsänderung darauf ab, die Verfügbarkeit von Personal zu verbessern und so den Einsatz von sogenannten Mammobilen zu sichern.

Mit der Verordnungsänderung können auch Frauen zwischen 45 und 49 Jahren nun alle zwei Jahre die Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs mit Röntgenstrahlung wahrnehmen. Bisher war diese Untersuchung nur für Frauen zwischen 50 und 75 Jahren zugelassen. Studien zeigen, dass der Nutzen einer Früherkennungsuntersuchung nicht nur bei Frauen zwischen 50 und 75 Jahren, sondern auch bei Frauen zwischen 45 und 49 Jahren die strahlenbedingten Risiken überwiegt.

Die umfassende wissenschaftlichen Bewertung des Bundesamts für Strahlenschutz zur Altersabsenkung wurde am 19. März 2024 (Banz AT 19.03.2024 B3), diejenige zur technischen Durchführung von Röntgenuntersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs am 28. Oktober 2025 Dezember 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht (BAnz AT 28.10.2025 B3).

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) vom 13.03.2026