Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Brustkrebs – bei ungewöhnlichen Befunden zum Frauenarzt

Wenn eine Frau einen ungewöhnlichen Befund oder eine Veränderung in ihrer Brust feststellt, sollte sie sich immer bei ihrer Frauenärztin oder ihrem Frauenarzt vorstellen.

Das Mammographie-Screening wurde zwar am Mittwoch, 25.03.2020, vom Gemeinsamen Bundesausschuss bis auf weiteres ausgesetzt, um mögliche Übertragungswege des Corona-Virus weiter einzudämmen. Aber die Frauenarztpraxen stehen weiter zur Verfügung, wenn eine Frau durch eine Veränderung in ihrer Brust beunruhigt ist.

„Die Engpässe, die die Versorgung mit Schutzkleidung und Atemmasken in den Praxen betreffen, sind zwar immer noch nicht beseitigt. Aber wir tun alles, um für Schwangere und die anderen Patientinnen die frauen­ärztliche Versorgung auf höchstem Niveau und mit größtmöglicher Sicherheit aufrecht zu erhalten“, betont Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte.

Die meisten Frauenarztpraxen haben ihre Öffnungszeiten allerdings modifiziert oder die Termine zeitlich gespreizt, damit sich so wenig Mädchen und Frauen wie möglich in den Praxen begegnen. Deshalb empfiehlt der Berufsverband der Frauenärzte, immer vorher in der Praxis anzurufen und einen Termin zu vereinbaren, und Rezepte ebenfalls telefonisch zu bestellen. Begleitpersonen sollten auf den Besuch in der Frauen­arzt­praxis verzichten.

Weiterführende Links:
Zur aktuellen Information des Mammographiescreening-Programmes
Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Berufsverbandes der Frauenärzte vom 30.03.2020