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Aktuelle Meldungen

Bremen richtet Gewaltschutzambulanz ein

Die staatliche Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Bremen hat in ihrer heutigen Sitzung (15. März 2022) der Einrichtung einer zentralen Gewaltschutzambulanz für Betroffene von häus­licher und sexualisierter Gewalt zugestimmt. In Deutschland erfahren im Laufe ihres Lebens etwa 35 bis 40 Prozent aller Frauen körperliche oder sexualisierte Gewalt. Die Hälfte bis zwei Drittel dieser Frauen wird bei der Gewalttat körperlich so schwer verletzt, dass eine Akutversorgung notwendig wird.

Auch im Land Bremen wurde im Rahmen der Erarbeitung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul Konvention deutlich, dass eine ineinandergreifende, systematische, bedarfsgerechte und ausfinan­zierte Akutversorgung von gewaltbetroffenen Frauen und Kindern im Land Bremen notwendig ist und das Angebot an akut medizinischer Versorgung ausgebaut werden muss. "Am Klinikum Bremen-Mitte soll eine zentrale Gewaltschutzambulanz für betroffene Erwachsene aufgebaut werden, die auch in Verbindung mit der Kinderschutzambulanz stehen soll. Hier soll die Notfallversorgung von Betroffenen häuslicher und sexualisierter Gewalt optimiert und konzeptionell weiterentwickelt werden inklusive vertrau­licher Spurensicherung. Ich freue mich, dass wir dieses wichtige Projekt nun endlich im Rahmen Landesaktionsplans Istanbul-Konvention umsetzen können", sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.

Das Klinikum Bremen-Mitte bietet sich als Standort besonders an, da sich hier eine Verknüpfungsoption von ambulanten wie stationären Versorgungsangeboten eröffnet und Expertise für eine bedarfsgerechte Versorgung betroffener Erwachsene sowie für Kinder vorhanden ist. Ebenso verfügt das Klinikum über eine Gerichtsmedizin, die bei der Betreuung von Gewaltbetroffenen vorgehalten werden muss. Die Gewaltschutzambulanz soll als niedrigschwelliges, kostenfreies Angebot für gewaltbetroffene Menschen aller Altersstufen dienen. Frauen, Männer, Transpersonen und Kinder sollen hier nach häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt bedarfsgerecht versorgt und zudem rechtsmedizinisch behandelt werden. Neben der Behandlung von akuten Verletzungen soll den Betroffenen auch eine klinische, rechtsmedizinische Untersuchung nahegelegt werden, mit dem Ziel forensische Aspekte der Untersuchung für eine gerichts­feste Erhebung und Aufbewahrung von Informationen und Spurenmaterial für eine mögliche Strafverfol­gung vorzuhalten. Diese wird explizit auch als vertrauliche Spurensicherung angeboten und die Betrof­fenen müssen keine Anzeige erstatten, wenn dies nicht gewünscht ist. Die Erhebungen (unter anderem Erhebungsbogen, Bilder) einer vertraulichen Spurensicherung werden zehn Jahre zentral in der GSA aufbewahrt und erst nach einer Anzeige für eine Untersuchung freigegeben. Betroffenen Frauen wird damit der Druck genommen den Täter unmittelbar anzeigen zu müssen.

Öffentlichkeitsarbeit und Schulungen
Um über die niedrigschwelligen Hilfsangebote der Gewaltschutzambulanz zu informieren, ist eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit seitens der Koordinierungsstelle von großer Bedeutung. Darüber hinaus sollen Schulungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durchgeführt werden sowie Fort- und Weiter­bildungsangebote für Akteurinnen und Akteure von Polizei, Haus- und Fach-Ärztinnen und –Ärzten und Klinik- und Empfangspersonal. Außerdem sind in den Verträgen mit den Praxen, Klinken und rechts­medi­zinischen Instituten, die in die Versorgung eingebunden sind, verpflichtende Schulungen/Fort­bil­dungen zum Thema sexualisierte und häusliche Gewalt sowie eine Anbindung an Fachberatungsstellen festgelegt. Diese leisten einen zentralen Beitrag dazu, dass die für die Akutversorgung so wichtige Qualität der Arbeit von Ärztinnen und Ärzten und Fachkräften gesichert wird, sodass gerichtsfest untersucht wird und langfristige gesundheitliche Folgen verhindert werden können.

Die Gewaltschutzambulanz wird als Anschubfinanzierung aus den Haushaltsmitteln Istanbul-Konvention finanziert. Sie soll nach 24 Monaten ihre Tätigkeit aufnehmen und in die Regelversorgung übernommen werden.

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Bremen vom 15.03.2022