Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Betreuung kranker Kinder wieder mehr Frauensache?

Anteil der Väter bundesweit erstmals gesunken

Flaute nach dem Corona-Boom: Die Zahl der berufstätigen Väter in Deutschland, die sich für die Betreuung ihrer kranken Kinder freinehmen, ist erstmals gesunken. Wie aktuelle Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse zeigen, waren es in den ersten sechs Monaten 2022 zu 23 Prozent die Väter, die Kinderkrankentage beanspruchten. Im Vorjahres­zeitraum lag die Quote noch bei rund 25 Prozent. Der Anteil der Mütter stieg 2022 entsprechend von 75 auf 77 Prozent.

Ein möglicher Grund für diese Entwicklung sind die Corona-Lockerungen in diesem Jahr. Diese brachten wieder mehr Normalität in den Kita-, Schul- und Arbeitsalltag. So hatte im ersten Halbjahr 2022 bundesweit auch nur rund jeder neunte betroffene KKH-versicherte Vater pandemie­bedingte Kinder­krankentage in Anspruch genommen. Im Vorjahres­zeitraum war es hingegen weit mehr als die Hälfte der Väter. Eine entsprechende Regelung wurde bis ins kommende Jahr 2023 hinein verlängert. Demnach können Eltern auch Kinder­krankentage beantragen, wenn der Nachwuchs nicht krank ist, aber dennoch zu Hause betreut werden muss. Dies war bislang etwa bei coronabedingten Kita- und Schul­schließungen der Fall.

Die Betreuungsquote von Vätern ist in diesem Jahr in nahezu allen Bundes­ländern gesunken. Einzig in Thüringen und Schleswig-Holstein verzeichnet die KKH einen Aufwärtstrend. Im Bundes­ländervergleich rangieren die Papas aus Thüringen mit einem 29-Prozent-Anteil auf Platz eins. Schleswig-Holsteins Väter schaffen es trotz des erneuten Anstiegs nur ins untere Mittelfeld (22,5 Prozent). Schlusslicht sind im ersten Halbjahr 2022 die Väter aus Bayern mit 19,5 Prozent.

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Kaufmännischen Krankenkasse vom 10.10.2022