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Aktuelle Meldungen

Bedarfsanalyse zur Gewaltprävention veröffentlicht

Eine Studie analysiert erstmals bundesweit bestehende Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt und gibt Empfehlungen für zukünftige Maßnahmen und Projekte.

Das Bundesfrauenministerium hat am 22. Januar die "Bedarfsanalyse zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt" veröffentlicht. Die Studie fasst aktuelle und wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse über Angebote, Wirkungen und Bedarfe zur Prävention von Gewalt gegen Frauen zusammen. Darüber hinaus gibt sie detaillierte Empfehlungen für künftige Präventionsmaßnahmen. 


Bundesfrauenministerin Karin Prien: "Seit Jahren steigen die Fallzahlen für Gewalt gegen Frauen. Für die Bunderegierung und für mich als Frauenministerin ist klar: Wir müssen den Schutz vor Gewalt durch die konsequente Umsetzung des Gewalthilfegesetzes verbessern. Wir müssen aber auch schon vorher ansetzen und verhindern, dass Gewalt gegen Frauen überhaupt entsteht und die Prävention ausbauen. Unser Ministerium erarbeitet derzeit ein Maßnahmenpaket zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, insbesondere für die Bereiche der schulischen und außerschulischen Bildung, Täterarbeit, sozialraumbezogene Prävention und den digitalen Raum. Die Ergebnisse und Empfehlungen der Bedarfsanalyse bilden dabei den Grundpfeiler für die Planung des Präventionspakets."

Präventionsarbeit in Schulen stärken

Die Bedarfsanalyse untersucht deutschlandweit Vorsorgemaßnahmen im Sozial-, Bildungs-, Gesundheits- und Gefahrenabwehrbereich und ordnet sie nach wirkungsbelegten und vielversprechenden Ansätzen. Einen Schwerpunkt bilden dabei die schulischen Präventionsprogramme. Aufbauend auf den Befunden und Vorschlägen aus Fachpraxis und Zivilgesellschaft gibt die Studie Empfehlungen, wie die Umsetzung von Maßnahmen auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene sowie in der Zivilgesellschaft gelingen kann. Wichtige Perspektiven von Schutz- und Beratungseinrichtungen sowie von Gewaltbetroffenen selbst wurden ebenfalls berücksichtigt. 

Zielvorgaben aus Istanbul-Konvention weiter verfolgen

Die Studie ist das Ergebnis einer gemeinschaftlichen Arbeit des Sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituts zu Geschlechterfragen mit dem International Centre for Socio-Legal Studies gGmbH und dem Deutschen Jugendinstitut e.V.
Das Projekt wurde vom Bundesfrauenministerium von September 2003 bis Januar 2005 gefördert und schließt an die Zielvorgaben aus der Istanbul-Konvention und dem Koalitionsvertrag an. Durch Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat sich Deutschland dazu verpflichtet, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen sowie häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf geeinigt, weitere Schutzmaßnahmen für betroffene Frauen zu ergreifen und die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit zu verstärken. 

Zitiert nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 23.01.2026