Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Aufarbeitungs-Leitlinien veröffentlicht

Die Deutsche Sportjugend (dsj) und der DOSB haben heute (8.12.) Leitlinien zur Aufarbeitung sexualisierter Belästigung und Gewalt in Sportverbänden und -vereinen veröffentlicht.

Seit August 2021 gibt es das gemeinsame Projekt von dsj und DOSB. In einem schriftlichen Dialogprozess wurden Leitlinien erarbeitet und dazu verschiedene Exper­tisen aus dem Bereich sexualisierter Belästigung und Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zusammengebracht.

Mit der Veröffentlichung der Leitlinien wird den Sportverbänden und -vereinen nun eine Orientierungshilfe im Themenfeld Aufarbeitung geboten. Die Leitlinien sollen Handlungsempfehlungen für eine beispielhafte Vorgehensweise zur Aufarbeitung von Fällen aus der Vergangenheit sein.  Sie richten sich an haupt- und ehren­amtliche Funktionsträger*innen sowie Beauftragte in den Sportverbänden und -vereinen, die von Vorfällen sexualisierter Belästigung und Gewalt in der Vergangen­heit Kenntnis erlangen.

„Uns ist bewusst, dass Aufarbeitungsprozesse neben den Maßnahmen der Prävention und Intervention eine große Herausforderung in der Umsetzung, insbesondere für ehrenamtlich tätige Funktionsträger*innen und in kleineren Vereinen und Verbänden, darstellen. Die Leitlinien sollen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, eine unabhängige, betroffenenzentrierte und transparente Aufarbeitung im organisierten Sport zu erreichen”, fasst Christina Gassner, dsj-Geschäftsführerin und DOSB-Jugendvorstand, die Ergebnisse des gemeinsamen Prozesses zusammen. 

Die Leitlinien bieten ein Gerüst dafür, wie ein Aufarbeitungsprozess gestaltet werden sollte und was dabei bedacht werden muss.  Dabei sind sie nicht als statisches Dokument anzusehen. Auf Basis aktueller Erkenntnisse aus der praktischen Arbeit in den Mitgliedsorganisationen von dsj und DOSB und der Wissenschaft, aber auch gesellschaftlicher und sportpolitischer Entwicklungen, können und sollen die Leitlinien weiterentwickelt werden. Dies beinhaltet auch die Berücksichtigung der Ausge­stal­tung eines zukünftigen Zentrums für Safe Sport durch die Bundesregierung. Vor allem geht es darum, durch Aufarbeitungsprozesse das Leid der Betroffe­nen, das ihnen durch sexualisierte Belästigung und Gewalt zugefügt wurde, anzuerkennen und hiermit eine Kultur der Aufmerksamkeit zu schaffen. Zudem sollen Schutz­lücken und strukturelle Defizite in einem Sportverband oder -verein geschlossen und Gewaltdynamiken durchbrochen werden. Damit ist Aufarbeitung neben Prävention und Intervention ein wesentliches Instrument für einen wirksamen Schutz vor Gewalt im Sport.  

Die dsj-Mitgliedsorganisationen haben dies auch bereits bei ihrer Vollversammlung im Oktober 2022 mit der Resolution „Schutz vor Gewalt im Sport im Zukunftsplan Safe Sport als nachhaltige Gesamtstrategie verankern!“ bestätigt. Zusätzlich hat die DOSB-Mitgliederversammlung am 3. Dezember 2022 die Erklärung des deutschen Sports zur Aufarbeitung einstimmig beschlossen. Sie stellt eine Ergänzung zur „Münchener Erklärung“ dar, in der sich die Mitgliederversammlung bereits 2010 unter dem Leitmotiv „Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!“ zu Maßnahmen der Prävention und Intervention selbst verpflichtete und diese im Beschluss des DOSB-Stufenmodells durch die Mitgliederversammlung 2020 tiefergehend verankerte. Nun wurde sie auch für den Bereich Aufarbeitung ergänzt. Im Rahmen des in diesem Jahr durchgeführten Dialogprozesses zum Schutz vor Gewalt im Sport haben sich dsj, DOSB und ihre Mitgliedsorganisationen zudem dazu bekannt, dass es eine langfristige Gesamtstrategie zum Schutz vor Gewalt braucht und hierzu die Erarbeitung eines Zukunftsplans angekündigt. Mit diesem bekennen sich dsj und DOSB gemeinsam mit ihren Mitgliedsorganisationen zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des Schutzes vor jeglicher Gewalt im Sport und entwickeln eine nachhaltige Gesamtstrategie, die bis in ihre Untergliederungen, die rund 87.000 Sportvereine in Deutschland, wirken soll.

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Deutschen Sportjugend (dsj) und der Deutschen Olympischen Sportbund vom 08.12.2022