Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Arzneimittel-Rezepte je nach Farbe unterschiedlich lange gültig

Rezepte für Arzneimittel können nach der ärztlichen Ausstellung je nach Farbe unterschiedlich lange in Apotheken eingelöst werden. „Patientinnen und Patienten sind immer auf der sicheren Seite, wenn sie mit dem Rezept umgehend in eine Apotheke kommen, also direkt am Tag der Ausstellung oder ein, zwei Tage danach“, sagt Apothekerin Silke Laubscher vom Geschäftsführenden Vorstand der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Je nach Farbe verlieren die meisten Rezepte irgendwann ihre Gültigkeit und dürfen von den Apotheken nicht mehr beliefert werden.“ Die Fristen gelten auch, wenn Medizinprodukte oder Hilfsmittel ärztlich verordnet wurden.

Die rosa Rezeptblätter zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse sind genau 28 Tage lang gültig. Dies wurde Anfang Juli konkretisiert, zuvor waren sie einen Monat lang gültig.

Privatrezepte sind meist blau und drei Monate lang gültig.

Auf gelben, mehrteiligen Rezepten werden Betäubungsmittel wie zum Beispiel stark wirksame Schmerzmittel verordnet. Sie bleiben sieben Tage lang gültig.

Weiße T-Rezepte bestehen aus zwei Teilen und sind nach ihrer Ausstellung sechs Tage gültig. Auf ihnen werden Arzneimittel verordnet, die bei schwangeren Frauen zu Fehlbildung der Embryonen führen könnten. Bei diesen Arzneimitteln sind besondere Sicherheitsmaßnahme zu beachten.

Rosa Entlassrezepte werden Patient*innen im Krankenhaus ausgestellt, wenn die Entlassung aus der Klinik unmittelbar bevorsteht. Der Hinweis „Entlassmanagement“ ist auf die Formulare aufgedruckt. Sie sind aktuell wegen der Corona-Pandemie sechs Werktage lang gültig, sonst drei – jeweils inklusive des Ausstellungstags.

Laubscher: „Nur bei einer Art von Rezepten gibt es keine Frist: Grüne Rezepte, auf denen Ärzte rezeptfreie Arzneimittel empfehlen, sind unbegrenzt lange gültig.“

 

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. vom 06.07.2021