Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Aktuelle Meldungen

Anti­bio­tika bei Erkäl­tun­gen: Verschrei­bungen auf Rekord­tief

Immer weniger Patientinnen und Patienten bekommen bei einer Erkältung ein Antibiotikum verschrieben. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Arzneimittelverordnungen der bei der Techniker Krankenkasse (TK) versicherten Erwerbspersonen. Wurde im Jahr 2010 noch etwa jeder bzw. jedem dritten Versicherten (38,5 Prozent), die bzw. der wegen einer Erkältung krankgeschrieben war, ein Antibiotikum verschrieben, bekam im Jahr 2020 nur noch rund jede bzw. jeder siebte Versicherte ein entsprechendes Rezept (14,3 Prozent) - ein Rückgang von mehr als 60 Prozent in zehn Jahren. Im vergangenen Jahr war der Rückgang im Vergleich zu 2019 noch mal besonders deutlich, von 20,7 Prozent auf 14,3 Prozent.

Antibiotika nur bei bakteriellen Infektionen
"Die Einhaltung der Hygieneregeln hat insgesamt für deutlich weniger Infektionen gesorgt. Bei dem Rück­gang der Verordnungen bei Erkältungen spielt sicher auch eine Rolle, dass weniger Versicherte überhaupt zur Ärztin oder zum Arzt gegangen sind und zum Beispiel die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung genutzt haben. Dadurch wurde auch weniger verordnet", sagt Tim Steimle, Leiter des Fachbereichs Arznei­mittel bei der TK. Bei Erkältungen gilt ohnehin: Die große Mehrheit der Erkältungsinfekte mit Symptomen wie Schnupfen oder Husten werden durch Viren hervorgerufen. Antibiotika helfen aber nur gegen Bakterien. "Es ist wichtig, dass Antibiotika nur dann eingenommen werden, wenn es wirklich notwendig ist. Das gilt natürlich für alle Arzneimittel, bei Antibiotika spielt aber auch das Problem der Bildung von multiresistenten Keimen eine Rolle", so Tim Steimle. 

Insgesamt starker Rückgang bei Antibiotika-Verschreibungen
Auch insgesamt wurden im "Coronajahr" 2020 deutlich weniger Antibiotika verschrieben. Die Verordnungen gingen im Vergleich zu 2019 um fast 24 Prozent zurück, auf 2,85 Tagesdosen pro versicherter Erwerbs­person. Besonders stark waren die Rückgänge zu Beginn der Coronapandemie im April (minus 43,8 Prozent) und im Mai (minus 41,6 Prozent).

Zitiert nach einer Pressemitteilung der Techniker Krankenkasse vom 04.06.2021