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Familienplanung

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Urlaub mit Babybauch – Tipps zum Verreisen in der Schwangerschaft

Der optimale Zeitpunkt
Als optimal gilt die Zeit zwischen dem vierten und dem Ende des siebten Monats. Davor ist der Körper noch sehr mit der Umstellung auf die Schwangerschaft beschäftigt. Mitunter kommt es zu Übelkeit und Erbrechen, und es besteht in dieser Zeit eine erhöhte Gefahr von Blutungen oder Fehlgeburten. In den letzten Schwangerschaftsmonaten hingegen könnte es beschwerlich werden, weil der Bauch recht schwer und die Beweglichkeit eingeschränkt ist. Dann sollten Schwangere zumindest keine Fernziele mehr ansteuern.

Welche Ferienziele sind geeignet?
Keine Bedenken gibt es gegen einen Urlaub in europäischen Regionen, in denen es nicht zu heiß wird. Der Körper arbeitet schon auf Hochtouren, um das Baby zu versorgen – südliche Ziele im Hochsommer könnten dann zu beschwerlich werden. Wenn Schwangere in die Berge reisen, sollten sie Ziele über etwa 1.800 Metern meiden, also keine Gipfeltouren machen. Denn die Sauerstoffsättigung nimmt mit der Höhe ab und es kann leicht Atemnot entstehen. Gut geeignet ist somit das Mittelgebirge, vor allem wenn es dort in der Nacht ein bisschen abkühlt.

Was ist mit den Tropen als Urlaubsziel? Urlaub im tropischen Klima ist für Schwangere belastend, ebenso wie anstrengende Rundreisen und Abenteuerferien. Gegen Fernreisen in exotische Länder spricht außerdem, dass dort fremde Erreger heimisch sind, zum Beispiel die Malariaerreger. Die Infektionsgefahr ist groß und vorbeugende Medikamente und Impfungen sind für das Baby riskant. Davon ist also abzuraten.

Ist Sport erlaubt?
Generell ist Sport in der Schwangerschaft durchaus zu empfehlen, denn er regt den Kreislauf an und vermindert somit Wasserablagerungen im Gewebe. Wichtig ist, dass Schwangere auf die Signale ihres Körpers hören und das Training anpassen. In den ersten zwei Schwangerschaftsdritteln sind tägliches Joggen, Radfahren oder Schwimmen in Ordnung, auch Surfen und Segeln sind für geübte Sportlerinnen möglich. Ab dem siebten Monat sollte die Belastung jedoch deutlich reduziert werden. Sportarten mit Sturzgefahr, wie zum Beispiel Inlineskating oder Klettern, sollten ebenso tabu sein wie Kampf- und Mannschaftssportarten, denn hier gibt es zu viele unberechenbare Faktoren. Auch von Tauchgängen ist abzuraten, denn die veränderten Druckverhältnisse unter Wasser können für das Baby gefährlich werden.

Das geeignete Verkehrsmittel
Solange sich Schwangere wohlfühlen, ist es aus gesundheitlichen Gründen egal, ob sie mit der Bahn, dem Flugzeug oder dem Auto reisen. Die Bahn bietet bei langen Strecken den Vorteil, dass man sich jederzeit und ziemlich frei bewegen kann. Empfehlenswert ist, sich vor Reiseantritt einen Sitzplatz zu reservieren. Am besten eignet sich ein Gangplatz, um etwas mehr Beinfreiheit zu haben – dies gilt erst recht im Flugzeug. Da das Risiko einer Thrombose bei schwangeren Frauen leicht erhöht ist, wird vor allem bei längeren Flügen das Tragen von Kompressionsstrümpfen empfohlen. Diese entlasten die Venen und unterstützen die Blutzirkulation. Hilfreich ist es auch, während des Flugs immer wieder aufzustehen oder sich bei einer Bahn- oder Autofahrt alle zwei Stunden zu bewegen. Ausreichendes Trinken trägt dazu bei, das Blut dünnflüssig zu halten. Vor einer Flugreise sollten Schwangere zur Sicherheit in der fachärztlichen Praxis Rücksprache halten. Auch sollten sie sich auch bei der Fluggesellschaft erkundigen, bis zu welchem Monat Frauen in der Schwangerschaft überhaupt mitfliegen dürfen, denn das ist unterschiedlich geregelt. Oft gilt: Ab der 33. Woche wird eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt. Manche Fluggesellschaften nehmen Schwangere ab der 35. Woche gar nicht mehr mit.

Was sollte nicht vergessen werden?
Unverzichtbar sind Mutterpass und Impfausweis, bei Auslandsreisen außerdem eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse. Sinnvoll ist auch eine Reiserücktrittsversicherung: Sie springt dann ein, wenn es unerwartet zu Komplikationen kommen sollte und die Reise storniert werden muss. Wichtig ist, dass die Schwangerschaft zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses keine Probleme bereitet. Kann die Arztpraxis dies schriftlich bestätigen, ist es umso besser. Wenn Schwangere dann auch noch vorsorglich die Adresse einer gynäkologischen Praxis an ihrem Urlaubsort heraussuchen, sind sie für Notfälle gewappnet und können den Babymoon – wie der Urlaub vor der Niederkunft genannt wird – so richtig genießen.

Zitiert nach einer Meldung Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. vom 15.05.23.