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Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
Details
Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Telefon: 0431- 988-1291
Fax: 0431-988-6101 293
E-Mail: fb(at)landtag.ltsh.de
Kurzbeschreibung
"Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein hat insgesamt die gesetzliche Aufgabe, die Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asylsuchenden und Zuwanderinnen und Zuwanderer zu wahren. Er hat darüber hinaus die gesellschaftliche Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Ausländerinnen und Ausländer sowie der Aussiedlerinnen und Aussiedler zu fördern." (Zitiert nach der Webseite)
(letzte Aktualisierung am: 26.02.2024)
Das Robert Koch-Institut (RKI)
ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Kurzbeschreibung RKI
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