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Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein

Details

Kontakt

Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Telefon: 0431- 988-1291
Fax: 0431-988-6101 293
E-Mail: fb(at)landtag.ltsh.de

Kurzbeschreibung

"Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungs­fragen des Landes Schleswig-Holstein hat insgesamt die gesetzliche Aufgabe, die Belange der in Schleswig-Holstein lebenden Flüchtlinge, Asyl­suchenden und Zuwanderinnen und Zuwanderer zu wahren. Er hat darüber hinaus die gesell­schaftliche Integration der auf Dauer in Schleswig-Holstein lebenden Aus­länder­innen und Ausländer sowie der Aus­siedlerinnen und Aussiedler zu fördern." (Zitiert nach der Webseite)

(letzte Aktualisierung am: 26.02.2024)

Das Robert Koch-Institut (RKI)

ist die zentrale Einrichtung der Bundes­regierung auf dem Gebiet der Krankheits­überwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmen­orientierten bio­medizinischen Forschung. Kurzbeschreibung RKI

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