Frauen und Rauchen / Tabak
Seit Mitte des 20. Jahrhunderts ist Rauchen stark in unserer Gesellschaft verankert. Der Anteil an Frauen und Mädchen, die Tabak konsumieren, hat vor allem in den letzten Jahrzehnten bedenklich zugenommen. Heute rauchen ungefähr ein Drittel aller Frauen über 18 Jahren und fast die Hälfte der 18-19-Jährigen. Unterstützt durch Werbung und Marketingstrategien, sehen viele Mädchen und junge Frauen Rauchen als Weg in die Freiheit und Emanzipation an. Zudem erleichtern Zusatzstoffe in Tabakprodukten das Rauchen und verstärken das Suchtpotential - der Weg aus der Abhängigkeit ist entsprechend schwierig. Es besteht auch ein Zusammenhang zwischen der sozioökonomischen Lage und dem Tabakkonsum bei Frauen: Frauen mit niedrigem Bildungsstand, Arbeitslose und Alleinerziehende rauchen häufiger als Frauen aus sozial besser gestellten Schichten.
Warum ist Tabak / Rauchen gesundheitsschädlich?
Rauchen ist weltweit eines der größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken. Es verursacht eine Vielzahl schwerwiegender Krankheiten, zum Beispiel Krebs, chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Frauen sind besonders gefährdet, da sie empfindlicher auf die schädlichen Substanzen im Tabakrauch reagieren und zusätzliche Gesundheitsrisiken haben.
Raucherinnnen haben ein erhöhtes Risiko für Lungen- und Blasenkrebs. Rauchen und die gleichzietige Einnahme der „Pille“ vervielfacht das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall. Rauchen ist ein Risikofaktor für Gebärmutterhalskrebs, vorzeitig einsetzende Wechseljahre, verringerte Fruchtbarkeit, Osteoporose (Knochenschwund) und einen beschleunigten Alterungsprozess. Während der Schwangerschaft schaden Rauchen und Passivrauchen sowohl der Mutter als auch dem ungeborenen Kind. Um Frauen auf dem Weg in die rauchfreie Schwangerschaft zu begleiten, hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine Broschüre für Schwangere und ihre Partner herausgegeben: Rauchfrei in der Schwangerschaft - Ich bekomme ein Baby.
Gibt es Programme zum Schutz für Nichtraucherinnen und Nichtraucher?
Seit 2007 ist das Rauchen in Bundesbehörden und in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. In den Bundesländern gelten seit 2008 umfasssende Nichtraucherschutzgesetze. Das Rauchen ist generell in öffentlichen Einrichtungen, Schulen, Krankenhäusern und Gaststätten untersaft.
Paragraph 5 der Arbeitsstättenverordnung regelt den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz: Seit Oktober 2002 sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten vor den gesundheitlichen Schäden des Passivrauchens am Arbeitsplatz zu schützen. Zu diesem Thema hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Informationen für rauchende und nichtrauchende Beschäftigte in einer Broschüre zusammengestellt.
Das durch das Bundesministerium für Gesundheit geförderte Forum „Gesundheitsziele.de“ formulierte im Jahre 2003 Vorschläge für die Entwicklung und Umsetzung eines nationalen Programms, das den Tabakkonsum reduzieren und Nichtrauchen fördern soll. Der jährliche Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland verschafft eine aktuelle Übersicht der Maßnahmen, die im Bereich Tabakkontrolle in Deutschland getroffen werden.
Quellen:
Wer beim Raucherverzicht auf professionelle Hilfe und Beratung am Wohnort oder in der näheren
Umgebung zurückgreifen will, findet hier mehr als 3.000 Adressen unterschiedlicher Unterstützungsangebote.
Ziel dieser Studie ist es, die Zahl der auf das Rauchen zurückführbaren Todesfälle für Deutschland und die einzelnen Bundesländer nach Geschlecht und Alter zu ermitteln.
Der Drogen und Suchtbericht 2011 beschreibt Projekte und Maßnahmen der Drogen- und Suchtpolitik der Bundesregierung von 2009 bis Anfang 2011.
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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.