Fragen und Antworten zum Bundesgleichstellungsgesetz

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HerausgeberInBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Kurzbeschrei­bung

"Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) hat das Ziel, die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Es gilt für die gesamte Bundesverwaltung. Mehrere 100 Gleichstellungsbeauftragte und Personalverantwortliche arbeiten täglich mit diesem Gesetz.
Es treten dabei immer wieder Fragen zur konkreten Anwendung des Gesetzes auf, insbesondere zum Umfang der Einflussmöglichkeiten der Gleichstellungsbeauftragten. Die Gleichstellungsbeauftragten haben gemäß § 20 Absatz 3 BGleiG das Recht, sich mit ihren Auslegungs- und Streitfragen unmittelbar an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu wenden, sofern die Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sind und nicht konkrete Einzelfälle betreffen.
Auslegungsfragen, die besonders häufig gestellt werden und daher für viele Personalverantwortliche, Gleichstellungsbeauftragte und Beschäftigte interessant sind, sind hier zu finden. Die Eingaben sind sortiert nach der Gesetzessystematik und werden regelmäßig um neue Eingaben erweitert. Dargestellt ist jeweils die Frage der Gleichstellungsbeauftragten und die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend formulierte Antwort. Die nachfolgende Zusammenstellung hat daher den Charakter eines sich fortlaufend erweiternden und aktualisierenden "Nachschlagewerks" für die Praxis." (Zitat: Webseite des BMFSFJ)

(letzte Aktualisierung am: 25.02.2011)

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