Kompetente Versorgung von Migrantinnen und Migranten im Krankenhaus benötigt eine(n) Migrations-/Migranten oder Integrationsbeauftragte(n)

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HerausgeberInBundesweiter Arbeitskreis Migration und öffentliche Gesundheit
Erscheinungsjahr2009
InternetDokument als pdf

Kurzbeschrei­bung

"Der von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration koordinierte bundesweite Arbeitskreis Migration und öffentliche Gesundheit - ein Gremium aus Expertinnen und Experten aus den unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und des Gesundheitswesens, der Kommunen, der Länder und des Bundes - hat (...) Empfehlungen zur kompetenten Versorgung von Migrantinnen und Migranten in den Krankenhäusern entwickelt.

Ziel ist es, mit der Einrichtung von Integrationsbeauftragten in den Krankenhäusern Fehldiagnosen, Mehrfachuntersuchungen, Chronifizierungen, lange Liegezeiten, verfrühte Entlassungen und daraus resultierende Wiederaufnahmen nach Verschlechterung des Gesundheitszustands, Irritationen von Erkrankten und Beschäftigten, etc. in der stationären Versorgung zu vermeiden und somit Gesundheitsleistungen zu optimieren, Kosten zu senken und die Behandlungszufriedenheit aller Beteiligten zu verbessern. Die Benennung von Integrationsbeauftragten und die Definition ihrer Aufgabenbereiche sind entscheidende Schritte zu einem migrantengerechten Behandlungsansatz." (BZgA infodienst Migration und öffentliche Gesundheit)

(letzte Aktualisierung am: 10.02.2012)

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